Meldungsdatum: 09.06.2023
Kämmerer Manuel Benning appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt nachzuholen. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Ende Februar haben die Finanzämter begonnen, die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, an die Abgabe zu erinnern. Im Finanzamt Ahaus sind bisher rund 63.700 Grundsteuererklärungen (rund 85 %) eingegangen. Davon wurden über 90 % digital abgegeben. „Sollten Sie bereits abgegeben, aber dennoch ein Erinnerungsschreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt. In vielen Fällen lässt sich der Sachverhalt am Telefon schnell klären“, erklärt Benning.
Die Finanzämter unterstützen mit einem ausführlichen Online-Angebot unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es alle wichtigen Informationen sowie Erklärvideos und Klick-Anleitungen für die Abgabe der Erklärung mit ELSTER. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert oder die Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Zudem ist dort ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zu finden.
Kommunen wie die Stadt Ahaus sind auf die Einnahmen der Grundsteuern angewiesen um wesentliche Ausgaben etwa im Bereich der Schulen und der Verkehrsinfrastruktur finanzieren zu können.
Für individuelle Rückfragen steht die Grundsteuer-Hotline Montag bis Freitag (9:00 – 18:00 Uhr) zur Verfügung. Der direkte Kontakt mit den Experten klappt am besten nach 13 Uhr. Die Hotline des Finanzamts Ahaus ist unter der Rufnummer 02561 929-1959 zu erreichen.
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