Meldungsdatum: 14.06.2023

Neue Anlaufstelle in Halver

Der Sozialpsychiatrische Dienst und die Betreuungsbehörde, der Kinder- und Jugendärztliche Dienst sowie das Jugendamt des Märkischen Kreises haben ihre neuen Räumlichkeiten in der Helle 17 in Halver bezogen. In freundlicher Atmosphäre und mit moderner Ausstattung bieten sie ihre wohnortnahen Beratungs- und Dienstleistungen zu regelmäßigen Terminen an. Die Beratungsstelle ist zentral, barrierefrei und gut an den ÖPNV angebunden. Alle Sprechzimmer sind schallisoliert. Lothar Buddinger, Fachdienstleister des Sozialpsychiatrischen Dienstes und der Betreuungsstelle, ist zuversichtlich, dass die neue Dienststelle für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine attraktive Anlaufstelle für ihre Anliegen wird.

Zur Freude vieler Eltern können jetzt wieder die Schuleingangsuntersuchungen vor Ort in Halver stattfinden. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst hat hier ein Ärzte- und ein Assistenzzimmer eingerichtet. Auch für die Schulen ist der Kinder- und Jugendärztliche Dienst ein wichtiger Ansprechpartner: Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Überprüfung des individuellen, besonderen Unterstützungsbedarfs und sonderpädagogischen Förderbedarfs, die Feststellung der Schulfähigkeit von aus dem Ausland zugezogenen Kindern und Jugendlichen (sogenannte Seiteneinsteigeruntersuchungen) und weitere Untersuchungen im Auftrag der Schule. In Förderschulen führen die Mitarbeiterinnen regelmäßige Sprechstunden durch.

Die Vorsorge fängt früh an: Bereits bei Kindern im Kindergartenalter stellt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst fest, ob heilpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Darüber hinaus bietet der Kinder- und Jugendärztliche Dienst im Kindergarten ein orientierendes Entwicklungsspiel bei allen vierjährigen Kindern an (sog. Märkisches Entwicklungsscreening). Sollten bei dem Entwicklungsspiel Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes festgestellt werden, werden die Eltern und das Kind zur Beratung zu möglichen Förderangeboten in die Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes eingeladen.

Die Fachkräfte des Regionalen Sozialen Dienstes im Kreisjugendamt sind Ansprechpartner für Familien, die sich Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen wünschen. Im Rahmen einer offenen Sprechstunde des Jugendamtes haben sie die Möglichkeit, eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen und sich über die unterstützenden Angebote zu informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regionalen Sozialen Dienstes vermitteln in Konfliktsituationen, beraten professionell bei Erziehungsproblemen sowie familienrechtlichen Konflikten und vermitteln weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung. Auch in Bezug auf mögliche Kindeswohlgefährdungen stehen sie als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Sprechstunde findet immer dienstags von 14 bis 17 Uhr statt. Darüber hinaus sind Termine nach Vereinbarung jederzeit möglich, Telefon: 02351/966-6636.

Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist es, Bürgerinnen und Bürger des Kreises, die von einer seelischen Erkrankung oder deren Folgen betroffen sind, individuelle Beratungen und Hilfen anzubieten. In Halver hält Ute Haarmann, Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes, jeden Mittwoch von 10 bis 12 Uhr eine offene Sprechstunde ab. Sowohl in der Dienststelle, wie auch im Rahmen von Hausbesuchen, können Ratsuchende gemeinsam mit Ute Haarmann über ihre Probleme reden und sich über mögliche Hilfsangebote informieren. Weitergehende therapeutische Maßnahmen können gegebenenfalls vermittelt werden. Die Mitarbeiterinnen des Dienstes unterliegen der Schweigepflicht, jeder entscheidet selber, ob er die angebotene Hilfe in Anspruch nimmt. Neben der individuellen Beratung bietet Ute Haarmann jeden zweiten Dienstag ein Frühstückstreff in der Zeit von 10 bis 12 Uhr an. Außerdem organisiert sie einmal im Monat einen Frauenfreizeittreff. Für beide Angebote ist eine vorherige Anmeldung unter 02351/966-7622 erforderlich.

Neben der Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes können Termine mit Elke Kaltenborn, Mitarbeiterin der Betreuungsbehörde, vereinbart werden (Tel. 02351/966-7627). Die Betreuungsbehörde berät über Vorsorgevollmachten und klärt bei anstehenden Betreuungsverfahren ab, ob und für welchen Bereich (z. B. Finanzsorge, Gesundheitssorge etc.) eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. Zur Abklärung gehört auch die Prüfung, ob anderweitige Hilfen eine Betreuung verhindern könnten.

Pressekontakt: Ursula Erkens 02351 966 6149


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Sie freuen sich über die neuen Räumlichkeiten in Halver: Ute Silz, Ute Haarmann, Fachdienstleiter Lothar Buddinger und Elke Kaltenborn vom Sozialpsychiatrischen Dienst/Betreuungsstelle sowie Dagmar Franzke-Wilczek, Fachdienstleiterin Gabriele Wolff, Beate Remmert und Rita Krämer-Stamm vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Foto: Märkischer Kreis

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Sie freuen sich über die neuen Räumlichkeiten in Halver: Ute Silz, Ute Haarmann, Fachdienstleiter Lothar Buddinger und Elke Kaltenborn vom Sozialpsychiatrischen Dienst/Betreuungsstelle sowie  Dagmar Franzke-Wilczek, Fachdienstleiterin Gabriele Wolff,  Beate Remmert und Rita Krämer-Stamm vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Foto: Märkischer Kreis