Meldungsdatum: 14.06.2023
Münster (SMS) Die Stadt Münster stellt vorübergehend keine Bewohnerparkausweise aus. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, das eine Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg für ungültig erklärt hat, nachdem die Vorinstanzen die Regelung noch als rechtmäßig bewertet hatten.
Die Freiburger Satzung ähnelt in einigen Punkten der Bewohnerparkausweis-Gebührenordnung, die der Rat der Stadt Münster im Februar beschlossen hat (Vorlage V/0800/2022) und die am 1. Juli 2023 in Kraft tritt. Die Stadtverwaltung in Münster überprüft deshalb jetzt vorsorglich auch die Rechtssicherheit der hier geltenden Regelung vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils.
Bis zum Abschluss der Prüfung, die einige Tage in Anspruch nehmen wird, werden daher in Münster keine Bewohnerparkausweise ausgestellt. Falls nötig, wird die derzeitige Gebührenordnung der Stadt im Anschluss per Dringlichkeitsentscheidung aufgehoben und in der Sitzung des Rates am 20. September durch eine angepasste Ordnung ersetzt.
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