Meldungsdatum: 14.06.2023

Verwaltung vereinfacht Grundstücksvergabe

Münster (SMS) Der Rat ist in seiner Sitzung vom Mittwoch einem Vorschlag von Stadtkämmerin Christine Zeller für ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren bei der Vergabe von städtischen Baugrundstücken zur Förderung der Eigentumsbildung und im Erbbaurecht gefolgt. Auch die Vergabekriterien werden aktualisiert.

Unter anderem sollen Bewerberinnen und Bewerber ihre Anträge künftig online über ein Web-Formular stellen können und müssen keine händisch unterschriebenen Dokumente mehr einreichen. Für die Überprüfung der Einkommensverhältnisse wird die Vorlage des Steuerbescheides reichen, und wer einen Wohnberechtigungsschein besitzt, soll gar keinen Einkommensnachweis mehr beibringen müssen.

Anlass für den Vorschlag der Kämmerin war eine Überprüfung des bisherigen Verfahrens bei zuletzt drei Baugebieten mit insgesamt 550 Bewerbungen. Bei der Evaluation wurde deutlich, dass die Bürgerschaft ihre Lebensmodelle in den bisherigen Vorgaben nur teilweise abgebildet sieht, weil die Richtlinien auf einem klassischen Familienbild aufbauen. Ferner wurde bemängelt, dass Haushaltskonstellationen, die für die Zukunft angestrebt werden, bislang keine Berücksichtigung gefunden hätten und dass der Vergabeprozess teilweise zu viel Zeit in Anspruch nehme. „Wir möchten die Grundstücksvergabe mit mehr Digitalisierung einfacher und schneller machen“, begründete Zeller ihren Vorschlag in einer Verwaltungsvorlage.

In den kommenden Jahren wird das vom Rat beschlossene Baulandprogramm in Münster weiterhin Grundstücke zur Förderung der Eigentumsbildung vorsehen (Doppelhaushälften, Reihenhäuser, freistehende Einfamilienhäuser). Dabei vergibt die Stadt Münster die Baugrundstücke nach einem klaren Kriterienkatalog. Dieser berücksichtigt unter anderem, ob Wohnraum für Pflegebedürftige entstehen soll, ob die Interessenten sich ehrenamtlich engagieren und ob ihr Arbeitsplatz in Münster ist. Neu ist unter anderem: Auch eine Homeoffice-Tätigkeit in Münster soll als Arbeitsplatz in Münster gelten.

Der Kaufpreis hängt künftig wie gehabt vom Einkommen ab. Im Höchstfall müssen die Käuferinnen und Käufer den Bodenwert zahlen. Abschläge erhält, wer weniger verdient, wobei die Einkommensgrenzen sich am neuen KFW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ orientieren, das die Bundesregierung zum 1. Juni angekündigt hat.

Zeller ist davon überzeugt, dass „mit der regelmäßigen Überprüfung der Richtlinien und den damit einhergehenden Anpassungen die Grundstücksvergabe noch fairer gelingen kann.“ Bewerbungen und Unterlagen können erst wieder eingereicht werden, wenn das nächste Vergabeverfahren beginnt. Hierzu wird die Stadtverwaltung gesondert informieren.

Pressekontakt: Thomas Reisener