Meldungsdatum: 16.06.2023

Stadt belohnt Hinweise auf Sachbeschädigungen

Das Vermüllen des öffentlichen Raumes und die Sachbeschädigungen an städtischem Eigentum, insbesondere durch Graffitis, führen immer wieder zu erheblichen Kosten für Reinigung und Reparaturen. Auf Anregung eines CDU-Antrags hat sich die Stadtverwaltung nun dazu entschlossen, bis zu 1000 Euro Belohnung für sachdienliche Hinweise auf Sachbeschädigungen auszuloben.

Hintergrund für die Auslobung ist, dass gerade stark frequentierte Orte wie der Bahnhof, der Bereich „See schlägt Wellen“ und Unterführungen beliebte Ziele von Graffiti-Schmierereien sind. Das regelmäßige Entfernen von Graffitis, Müll und anderen Formen des Vandalismus sei sehr kostspielig, erläutert Bürgermeister Andreas Stegemann: „Gerade erst musste das Graffiti an der Unterführung ‚See schlägt Wellen‘ von den Graffitikünstlern aufwendig wiederhergestellt werden. Täter konnten bisher kaum überführt werden, deshalb hoffen wir durch die Belohnung nun auf mehr Wachsamkeit innerhalb der Bürgerschaft.“

So läuft die Auslobung ab

Die Hinweise sollen vorzugsweise schriftlich unter der Mail-Adresse vandalismus@haltern.de abgegeben werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sie telefonisch bei der Rechtsabteilung der Stadt unter 02364/ 933 383 oder -385 abzugeben. Hierbei handelt es sich um keine Kontaktmöglichkeiten, um Mängel zu melden. Dafür bleibt weiterhin der Mängelmelder, der über die Homepage erreicht werden kann, die erste Anlaufstelle. Entgegengenommen werden über das neue Postfach lediglich sachdienliche und rechtssichere Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters und/oder der Herbeischaffung von Beweismitteln führen.

Der Hinweisgeber erhält eine Belohnung in Höhe von bis zu 1.000 €, sofern die durch seinen Hinweis identifizierte Person wegen der Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt wird. In Ausnahmefällen kann die Belohnung vor Rechtskraft des Urteils ausbezahlt werden (z.B. Einstellung des Verfahrens nach §§ 153,153a StPO). Über die Zuerkennung und die Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und für an der Straftat nicht beteiligte Personen bestimmt.