Meldungsdatum: 16.06.2023

Elternbeiträge für Kitas: Abgabe der verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen bis 30. Juni

Für den Besuch bei einer Tagespflegeperson, einer Kita oder der Offenen Ganztagsschule

Für die Betreuung bei einer Tagespflegeperson, in einer Kita oder einer Offenen Ganztagsschule werden Elternbeiträge festgesetzt, die sich nach dem Einkommen der Eltern richten. Die Nachweise über das Einkommen, die so genannte verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen, können noch bis zum 30. Juni dieses Jahres digital an den Fachbereich Jugend der Stadt Ahaus geschickt werden. „Durch das digitale Formular wollen wir das Einreichen vereinfachen und bürokratische Hürden für die Eltern abbauen“, so Jennifer Winter und Marion Kroll vom Fachbereich Jugend.

Zum einen können Eltern über den Suchbegriff "Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen" auf der Homepage der Stadt Ahaus (www.stadt-ahaus.de) den digitalen Antrag nutzen - oder über das Scannen des QR-Codes auf dem Anschreiben an die Sorgeberechtigen. Für Fragen zu diesem Thema stehen die beiden Mitarbeiterinnen aus dem Fachbereich Jugend gerne zur Verfügung (Jennifer Winter (02561-72356), Marion Kroll (02561-72353)).


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2022_03_10 Symbolbild Kinder

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