Meldungsdatum: 16.06.2023

Bewohnerparken: Ausweise bleiben bis zu abschließender Regelung gültig

Stadt führt bürgerfreundliche Übergangslösung ein

Münster (SMS) Die Stadt Münster führt ab sofort eine bürgerfreundliche und rechtssichere Übergangslösung für die Ausgabe von Bewohnerparkausweisen ein. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, das eine Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg für ungültig erklärt hat, nachdem die Vorinstanzen die Regelung noch als rechtmäßig bewertet hatten. Die Freiburger Satzung ähnelt in einigen Punkten der Bewohnerparkausweis-Gebührenordnung, die am 1. Juli 2023 in Münster in Kraft treten soll.

Die Prüfung des Urteils durch die Stadt Münster erfolgt, sobald die schriftliche Urteilsbegründung aus Leipzig vorliegt. Bis die Prüfung abgeschlossen und eine neue Regelung gefunden ist, besteht kein Handlungsbedarf für Bürgerinnen und Bürger, deren Bewohnerparkausweis ab dem 1. Juli 2023 abläuft. Ihr Ausweis kann bis zu einer Neuregelung auch über das Ablaufdatum hinaus weiter im Auto ausgelegt werden.

Bürgerinnen und Bürger, die zurzeit noch keinen Bewohnerparkausweis besitzen und die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können den Ausweis wie bisher beim Bürgerbüro beantragen. Sie erhalten einen vorläufigen Ausweis - die Gebührenentscheidung erfolgt erst dann, wenn eine endgültige Regelung gefunden ist, die frühestens nach der Sommerpause vom Rat beschlossen werden kann.

In Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes erklärt Ordnungsdezernent Wolfgang Heuer: „Das Urteil schränkt die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen unnötig ein. Eigentlich brauchen wir das Gegenteil: mehr lokale Kompetenzen bei Geschwindigkeitsbeschränkungen, Gebühren und Parkraummanagement. Der Gesetzgeber sollte hier veränderte Rahmenbedingungen schaffen.“

Symbolbild: Bewohnerparkausweise, die ab dem 1. Juli 2023 ablaufen, können bis zu einer Neuregelung weiter im Auto ausgelegt werden. Foto: Stadt Münster. Veröffentlichung mit dieser Pressemitteilung honorarfrei.


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Bewohnerparkausweise, die ab dem 1. Juli 2023 ablaufen, können bis zu einer Neuregelung weiter im Auto ausgelegt werden.