Meldungsdatum: 21.06.2023

Gebührensatzung für städtische Friedhöfe in Ahaus wird angepasst

Preise steigen im Durchschnitt um sechs bis acht Prozent – in einigen Bereichen aber auch deutlich mehr

Die Preise für Bestattungen und Grabstätten auf städtischen Friedhöfen steigen in Ahaus ab August im Durchschnitt um etwa sechs bis acht Prozent. Das hat der Ahauser Stadtrat am Abend (20. Juni) entschieden. Ein Erd-Wahlgrab zur Eigenpflege zum Beispiel wird knapp sieben Prozent teurer. Die Kosten allein für die Beisetzung eines Verstorbenen liegen in den meisten Fällen künftig allerdings etwa doppelt so hoch wie bisher. Betroffen von dieser Gebührenanpassung sind die Friedhöfe der Stadt Ahaus in der Stadtmitte sowie im Ortsteil Wessum.

Zur teilweisen Deckung der anfallenden Kosten werden Gebühren nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) erhoben. Letztmalig sind die Gebührensätze mit Ratsbeschluss vom 2. Juni 2016 geändert worden. Seitdem waren die Friedhofsgebühren unverändert geblieben.

Deutlich spürbar gestiegen sind im Vergleich zur Kalkulation 2016 die Kosten für die Beisetzung, Ausgrabung, Umbettung und Abräumung. Ursache hierfür sind im Wesentlichen die nach der Neuvergabe dieser Leistungen signifikant gestiegenen Kosten für den Totengräber.


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Friedhof Ahaus

©  Stadt Ahaus - Stefan Hilbring
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