Presseinformation

Nr. 206 Steinfurt, 21. Juni 2023


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Bürgergeld: jobcenter Kreis Steinfurt auf Neuerungen zum 1. Juli gut vorbereitet
Qualifizierung und Weiterbildung im Fokus

Kreis Steinfurt.  Pünktlich zu Beginn der zweiten Jahreshälfte greifen weitere Kernelemente des im Januar gestarteten Bürgergelds. Nachdem mit Jahresbeginn unter anderem die Regelsätze und die Schonvermögen angehoben wurden, treten ab dem 1. Juli weitere Neuregelungen im SGB II in Kraft, die insbesondere die Arbeitsvermittlung betreffen. „Wir sind gut vorbereitet und freuen uns, dass Qualifizierung und Weiterbildung stärker in den Fokus rücken“, betont Tanja Naumann, Vorstand Arbeitsmarkt des jobcenters Kreis Steinfurt.

Qualifizierung wird wichtiger

Zukünftig können sich Bürgergeldbeziehende leichter qualifizieren und weiterbilden. Der Wegfall des Vermittlungsvorrangs verleiht der beruflichen Weiterbildung noch zusätzliches Gewicht. „Statt kurzfristig eine Beschäftigung aufzunehmen, können sich unsere Kundinnen und Kunden nun für eine langfristige Qualifizierung entscheiden“, führt Naumann aus. Diese neue Möglichkeit werde ihre Arbeitsmarktchancen nachhaltig verbessern, ist sich die Vorständin sicher.

Auch wer eine Ausbildung oder Umschulung machen möchte, soll künftig intensiver unterstützt werden. Dazu zählt unter anderem, dass bei Bedarf ein Berufsabschluss auch in drei statt bisher in zwei Jahren nachgeholt werden kann.

In Sachen Motivation gehe das Gesetz ganz neue Wege, so Naumann: „Statt wie früher auf Sanktionen und Zwang zu setzen, gibt es jetzt finanzielle Anreize für die Teilnahme an Weiterbildungen.“ Wer eine Qualifizierung absolviert, die zu einem Berufsabschluss führt, erhält ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich. Auch Weiterbildungen, die nicht unmittelbar auf einen Berufsabschluss zielen, sollen mit einem Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich unterstützt werden.

Schwerpunkt Kooperation

Im neuen Bürgergeld steht das Miteinander im Vordergrund. Daher wird die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan ersetzt. „Gemeinsam mit den Kundinnen und Kunden erarbeiten unsere Mitarbeitenden in der Arbeitsvermittlung einen schrittweisen Plan hin zur Arbeitsaufnahme“, erklärt Naumann und erläutert weiter: „Dies geschieht transparent und auf Augenhöhe, so dass bei den Kundinnen und Kunden die Bereitschaft, an dem Plan zu arbeiten, gestärkt wird.“

Dennoch kann es vorkommen, dass Leistungsbeziehende und Mitarbeitende der Arbeitsvermittlung unterschiedliche Auffassungen über den Weg hin zur Beschäftigungsaufnahme haben. „In solchen Fällen kann künftig ein Schlichtungsverfahren eröffnet werden“, erläutert Tanja Naumann. Eine unabhängige Schlichtungsstelle versucht in diesen Fällen, einen von beiden Seiten mitgetragenen Lösungsvorschlag zur künftigen Integrationsplanung zu entwickeln.

Mehr Chancen dank Coaching

Das neue Instrument „ganzheitliche Betreuung“ nimmt bei Kundinnen und Kunden des Jobcenters mit individuellen Problemlagen die jeweilige Lebenssituation in Gänze in den Blick. „Hierfür haben wir in den vergangenen Monaten entsprechende Vorbereitungen getroffen. Schon jetzt unterstützen Coaches an allen Standorten die Arbeitsvermittlung.“ Das Coaching ist kleinschrittig angelegt. „Es soll den Betroffenen dabei helfen, wieder Struktur ins Leben zu bringen und Probleme aktiv anzugehen, um so letztlich den Weg zurück in die Berufswelt zu ebnen“, so Naumann.

Arbeit lohnt sich

Ab der zweiten Jahreshälfte sind beim Einkommen neue Freibeträge zu berücksichtigen. Diese betreffen Beziehende des Bürgergeldes, die über eigenes Einkommen verfügen, das jedoch nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt sicherzustellen. „Durch höhere Freibeträge dürfen – neben den Regelsätzen – bei Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro statt wie bisher 20 Prozent, nun 30 Prozent davon behalten werden“, erläutert Thomas Robert, Vorstand des jobcenters Kreis Steinfurt. Hierdurch werden zusätzliche Erwerbsanreize geschaffen. Kundinnen und Kunden, die einer Beschäftigung nachgehen, haben so mehr Geld zur Verfügung. „Ausbildung und Arbeit werden damit deutlich attraktiver“, ist der Vorstand überzeugt.

Außerdem behalten junge Menschen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs, das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung und das Taschengeld aus einem Bundesfreiwilligendienst bis zur Minijob-Grenze. Diese liegt derzeit bei 520 Euro. Das Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. „Gerade junge Menschen lernen so, dass Arbeit sich lohnt“, begrüßt Robert die Änderungen.

 





Jobcenter-Vorstand Thomas Robert