Meldungsdatum: 27.06.2023

Balkonkraftwerke: Startschuss für Förderung im Landkreis Leer

Kreistag hat Förderrichtlinie beschlossen / Anträge sollen ab 3. Juli möglich sein

Startschuss für die Förderung von Balkonkraftwerken im Landkreis Leer: An diesem Dienstag (27. Juni) hat der Kreistag die dafür notwendige Richtlinie beschlossen, die am kommenden Freitag im Amtsblatt veröffentlicht werden soll. Auf dieser Grundlage können Einwohnerinnen und Einwohner dann ab dem 3. Juli Zuschüsse beantragen, wenn sie für das eigene Haus oder ihre Wohnung ein Balkonkraftwerk anschaffen wollen.

Je Anlage und Haushalt gibt es 150 Euro. Der Kreistag hat für dieses Jahr 60.000 Euro zur Verfügung gestellt, so dass insgesamt 400 Balkonkraftwerke gefördert werden können.

Die Antragsstellung erfolgt online. Das Online-Formular wird am kommenden Montag, 3. Juli, um 10 Uhr im Portal OpenKreishaus freigeschaltet. Wer seinen Antrag digital stellen will, muss sich zuvor registrieren. Diese Registrierung kann bereits jetzt, also noch vor der Freischaltung des Formulars, erfolgen.

Die Links zum Serviceportal des Landkreises Leer sowie die Bedingungen der Förderung können auf der Internetseite des Landkreises nachgelesen werden - unter www.landkreis-leer.de/Balkonkraftwerke

Wer Schwierigkeiten hat, den Antrag online zu stellen, sollte sich gegebenenfalls Hilfe in der Familie oder Freunden holen. Unterstützung ermöglicht aber auch der Landkreis: In einem angemessenen Rahmen wird die Verwaltung kurzfristig Termine anbieten, bei denen das Amt für Digitalisierung und Wirtschaft Interessenten beraten und bei der Antragsstellung unterstützen wird. Wer einen Termin vereinbaren möchte, kann sich unter folgender Telefonnummer anmelden: 0491/926 1896.

Die Zuschüsse werden nach dem Windhundprinzip vergeben, also in der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen. Sobald der Fördertopf leer ist, wird das Verfahren gestoppt; es können dann keine Anträge mehr gestellt werden.

Eine Förderung wird nur dann gewährt, wenn die Photovoltaik-Anlage noch nicht angeschafft ist. Ein Antrag im Nachhinein für bereits angeschaffte oder auch nur bereits bestellte Anlagen wird entsprechend der Richtlinie nicht genehmigt.