Meldungsdatum: 29.06.2023

Wichtig für Schaustellerinnen und Schausteller: Bis 31. August Anträge für Osterkirmes am Seilersee stellen – Konzepte für die kommenden fünf Jahre erbeten

Während sich die Bürgerinnen und Bürger in Iserlohn und Letmathe auf das anstehende Schützenfest und auf die Kiliankirmes einstimmen, blickt das Team des Ressorts Bürger, Sicherheit, IT im Iserlohner Rathaus schon erwartungsvoll auf die nächsten Osterkirmessen am Seilersee: Die Stadt Iserlohn lädt alle interessierten Schaustellerinnen und Schausteller sowie Schaustellervereinigungen ein, ihre Osterkirmes-Konzepte einzureichen.

Die Festsetzung für die Osterkirmes erfolgt für einen Zeitraum von fünf Jahren (2024 bis 2028). Die Vorgaben der Stadt für die einzureichenden Konzepte können in schriftlicher Form angefordert werden (Stadt Iserlohn, Abteilung Ordnungs- u. Gewerbeangelegenheiten, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn). Wer die Osterkirmes in den nächsten fünf Jahren durchführen möchte, muss seinen Antrag zusammen mit einem aussagekräftigen Konzept bis zum 31. August bei der Stadt Iserlohn einreichen. Nach Ablauf der Frist können keine Anträge mehr berücksichtigt werden. Die Kirmes soll in den nächsten Jahren wie bisher von Karsamstag bis zum Sonntag nach Ostern (Weißer Sonntag) auf dem Festplatz am Seilersee stattfinden.

Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Jens Rinke (Telefon: 02371 217-1616, E-Mail: jens.rinke@iserlohn.de).


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Foto: © Pixabay_efes

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