Meldungsdatum: 28.06.2023

Faulbrut bei Bienen – auch Imker außerhalb des Sperrbezirkes sollten auf verdächtige Symptome achten

Aufgrund eines Ausbruches der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in einem Bienenbestand in Fuldatal-Ihringshausen ist die Stadt Kassel hinsichtlich des zu bildenden Sperrbezirkes mit betroffen, da der Ausbruchsbestand in unmittelbarer Nähe zum Stadtgebiet liegt.

Mit Allgemeinverfügung vom 21. Juni 2023 wurden die folgenden Ortsbezirke der Stadt Kassel (Stadtteile) zum AFB-Sperrbezirk erklärt:

 

Die Allgemeinverfügung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten. Für Imker, die im Sperrbezirk liegen, gelten nunmehr auf unbestimmte Zeit Restriktionen, die strikt beachtet werden müssen, um eine Ausbreitung dieser gefährlichen Bienenseuche zu verhindern. Beispielweise dürfen Bienen weder aus dem Sperrgebiet heraus noch in dieses hinein verbracht werden.

„Die Amerikanische Faulbrut kann sich sehr schnell flächenhaft ausbreiten und zu hohen Völkerverlusten bis hin zu Totalverlusten führen, wenn die Restriktionsmaßnahmen nicht eingehalten werden“, erläutert Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel. Wenngleich das Infektionsrisiko im Sperrgebiet besonders hoch ist, so sind die Imker außerhalb der Restriktionszone dennoch nicht gänzlich risikofrei und deshalb gut beraten, wenn sie bei den Völkerdurchsichten stets gewissenhaft auf Faulbrut-Symptome achten, erläutert der Amtstierarzt. Typische Anzeichen sind:

Bei entsprechenden Verdachts-Befunden muss immer unverzüglich das Veterinäramt informiert werden. 

Die Allgemeinverfügung, eine zoombare Karte zum Sperrbezirk sowie weitere Informationen zur Amerikanischen Faulbrut sind auf der Homepage der Stadt Kassel zu finden (www.kassel.de → Suchfunktion: Faulbrut).

Übrigens: Jede Bienenhaltung muss beim Veterinäramt angemeldet werden. Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies umgehend nachholen.

Pressekontakt: Victor Deutsch