Meldungsdatum: 04.07.2023
Seit 2018 verfügt die Stadt Bocholt über einen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen. Der bildet das örtliche Mietniveau auf einer breiten Informationsbasis ab. Der Mietspiegel ermöglicht so die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer Wohnung unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Der aktuelle qualifizierte Mietspiegel 2022 basiert auf einer repräsentativen Vermieterbefragung. Nach zwei Jahren ist der Mietspiegel gemäß § 558d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Marktentwicklung anzupassen, um den besonderen Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels zu entsprechen.
Diese Fortschreibung erfolgt auf Grundlage einer stichprobenartigen Vermieterbefragung. „Der qualifizierte Mietspiegel kann als Entscheidungshilfe beim Neuabschluss von Mietverträgen und Änderungen der Miethöhe dienen“, betont Bürgermeister Thomas Kerkhoff. „Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Vertragsparteien. Bei der Fortschreibung bitten wir die Vermieter um ihre Mithilfe.“
Für die Fortschreibung des Mietspiegels hat die Stadt Bocholt die Neitzel Consultants GmbH in Kooperation mit der InWIS Forschung & Beratung GmbH beauftragt. Die Erstellung wird von einem beratenden Arbeitskreis begleitet, welcher aus lokalen Vertretern der Vermieter- und Mieterseite besteht. Die erste Sitzung des Arbeitskreises „Qualifizierter Mietspiegel 2024“ fand Mitte Juni 2023 statt.
Dabei wurde das Erhebungs- und Stichprobenkonzept beraten und abgestimmt. Das zentrale Erhebungsinstrument ist ein digitaler Erhebungsfragebogen. Um eine fundierte Datengrundlage zu schaffen, werden nun etwa 2.000 zufällig ausgewählte Vermieter angeschrieben, mit der Aufforderung sich an der Erhebung zu beteiligen.
Kostenfreie Hotline eingerichtet
Kathrin Rüther, Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bocholt, fügt an: „Die Ergebnisse der Erhebung werden dafür genutzt, einen sogenannten Fortschreibungsfaktor für die im Mietspiegel dargestellten Basiswerte sowie die Zu- und Abschlagsmerkmale zu ermitteln. Die Auswertung erfolgt mittels anerkannter wissenschaftlicher Methoden. Dies geschieht selbstverständlich unter strikter Einhaltung des Datenschutzes.“
Während der Erhebungsphase ist eine kostenfreie Hotline eingerichtet. Für Fragen, Anmerkungen oder weitere Informationen stehen Frau Kathrin Rüther, Stadt Bocholt, Fachbereich Grundstücks- und Bodenwirtschaft, Tel. 02871/953-3159, kathrin.ruether@bocholt.de oder Neitzel Consultants GmbH, Tel. 0 800/5 540 540, mietspie-gel.bocholt@neitzel-consultants.de zur Verfügung.
Pressekontakt: Stadt Bocholt, Fachbereich Grundstücks- und Bodenwirtschaft, Kathrin Rüther, Tel: 02871/953-3159, E-Mail: kathrin.ruether@bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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