Meldungsdatum: 05.07.2023

Neues Vormundschaftsrecht – Ahaus ist Mitglied im Qualitätszirkel

Erfahrungsaustausch unter Jugendämtern

Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft, mehr Beteiligung des Mündels, weniger Fälle pro Vormund und mehr Zeit für die ihnen anvertrauten Kinder – darauf kommt es bei der Umsetzung des neuen Vormundschaftsrechts an. Um Erfahrungen auszutauschen, in der Umsetzung voneinander zu lernen und die Reform fachlich zu begleiten, haben die beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter einen landesweiten Qualitätszirkel ins Leben gerufen.
Das Jugendamt der Stadt Ahaus hat sich erfolgreich auf eine Teilnahme am Qualitätszirkel beworben. Marina Bänke, Leiterin des Fachbereichs Jugend der Stadt Ahaus, nahm im Juni an der Auftaktveranstaltung in Köln teil. Von den über 90 Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen sind ca. 40 Jugendämter ganz unterschiedlicher Größe und Struktur in diesem Gremium vertreten und tauschen nun ihr Wissen aus.
„Die Hauptidee des neuen Vormundschaftsrechts ist es, die Rechte der Kinder und Jugendlichen noch weiter in den Vordergrund zu rücken. Über die rein rechtliche Betreuung hinaus, steht der Kontakt zu dem anvertrauten Kind im Mittelpunkt. Das Kind muss den Eindruck haben: Zu dem oder der kann ich kommen, wenn ich Hilfe benötige oder Fragen habe“, erklärt Bänke. Die Jugendämter suchen nach den individuellen Bedürfnissen der Kinder einen passenden, vorrangig ehrenamtlichen Vormund aus und schlagen diesen dann dem Gericht vor. Für der Übernahme einer Vormundschaft werden somit zukünftig verstärkt ehrenamtlich Engagierte gesucht. Wer sich vorstellen kann, zukünftig eine Vormundschaft zu übernehmen, kann sich gerne jetzt schon unverbindlich an die Leiterin des Jugendamtes wenden.

 


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Symbolbild Vormundschaft

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