Meldungsdatum: 10.07.2023

Pflücken erwünscht – Obst von städtischen Bäumen darf geerntet werden

In haushaltsüblichen Mengen

Pflücken erwünscht – Obst von städtischen Bäumen, z.B. auf Streuobstwiesen oder am Straßenrand darf gerne gepflückt werden. „Wichtig ist nur, dass an Wirtschaftswegen beispielsweise die Verkehrssicherheit beachtet, auf die eigene Sicherheit geachtet wird und natürlich die Bäume nicht beschädigt werden“, sagt Ilka Schwietering, die bei der Stadt Ahaus zuständig für Grünflächen und Landschaftspflege ist. „Wenn es möglich ist, sollte das Obst mit einem Pflücker oder mithilfe einer Leiter geerntet werden und bitte auch nur im haushaltsüblichen Rahmen.“ Angemeldet werden muss die Ernte bei der Stadt nicht.


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2023_07_08 Obst an städtischen Bäumen

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2023_07_08 Obst an städtischen Bäumen

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