Meldungsdatum: 10.07.2023

Nächste Wochenend-Vollsperrung der Cracauer Wasserfallbrücke

Vom 21. Juli um 10.00 Uhr bis 24. Juli um 7.00 Uhr

An der Geh- und Radwegbrücke am Cracauer Wehr (Wasserfallbrücke) werden derzeit umfassende Instandsetzungsarbeiten durchgeführt. Für den Einbau der Belagsbohlen muss die Brücke am kommenden Freitag, den 21. Juli, ab 10.00 Uhr vollgesperrt werden. Spätestens am Montag, den 24. Juli, ab 7.00 Uhr ist die Wasserfallbrücke wieder halbseitig mit eingeengter Gehwegbreite passierbar.  

 

In einem zweiten Bauabschnitt sind die Arbeiten an den Stahlbauteilen, an den Holz-Hauptträgern und der Beleuchtungsanlage soweit abgeschlossen, dass die Montage der neuen Gehbahnkonstruktion im Überbauabschnitt erfolgen kann. Für den Einbau der drei Meter langen Belagsbohlen über die gesamte Brückenbreite ist eine Sperrung des Bauwerkes am Wochenende auch für Fußgänger*innen notwendig. Die für Radfahrende ausgeschilderte Umleitungsstrecke gilt dann auch für Fußgänger*innen.

 

Auf ausdrücklichen Wunsch von Bürger*innen, dem ADFC und Stadträt*innen wurde für die bauliche Umsetzung der Instandsetzung vom Tiefbauamt ein halbseitiges Bauen in der Ausschreibung verankert. Damit steht ein Gehstreifen neben den eingehausten Arbeitsbereichen zur Nutzung durch Fußgänger zur Verfügung, der verkehrsbehördlich als Gehweg angeordnet und ausgeschildert wurde. Radfahrende werden gebeten auf der Brücke abzusteigen und zu schieben.

 

Dennoch gibt es viele Radfahrende, auch E-Bikes, die mit ungebremster Geschwindigkeit auf die eingeengten Bereiche zusteuern, was immer wieder zu Beinahe-Unfällen und zu zahlreichen Beschwerden führt.

 

Aus dem Polizeirevier Magdeburg heißt es dazu in einer Erklärung an das Tiefbauamt: Der Magdeburger Polizei sind die „Probleme“ mit Radfahrenden im Bereich des Cracauer Wehrs bekannt. Sowohl den Einsatzkräften des Reviereinsatzdienstes als auch den Regionalbereichsbeamten wurde u. a. auch aufgrund von Bürgerbeschwerden mitgeteilt, dass diese im Rahmen ihrer Streifentätigkeit und bei etwaigen freien Kapazitäten bzw. zu nicht einsatzgebundenen Zeiten, entsprechende Kontrollen von Radfahrenden vornehmen sollen.