Meldungsdatum: 10.07.2023

Vorsätzliche Sachbeschädigung – Stadt sucht Augenzeugen

In der vergangenen Woche wurden im Dahläckernpark zwei Parkbänke aus Holz mutwillig zerstört. Die Sitzfläche ist angesägt worden, sodass davon auszugehen ist, dass es sich um eine vorsätzliche Sachbeschädigung handelt. Nun sucht die Stadtverwaltung nach Augenzeugen.

„Ich verurteile diese Tat auf Schärfste“, sagt Bürgermeister Andreas Stegemann: „Unsere Parkanlagen sollen ein Treffpunkt für Jung und Alt sein und Gelegenheit zum Verweilen geben. Daran hat sich offenbar jemand gestört.“ Am Mittwoch wurde die Tat von einer Anwohnerin gemeldet. Daraufhin hat sich die Stadtverwaltung sofort um den Abtransport der Bänke gekümmert, damit sich niemand daran verletzt.

Die beiden angesägten Bänke konnten nicht mehr gerettet werden und wurden durch zwei Edelstahlbänke ersetzt, die für 2000 Euro neu angeschafft werden mussten. Eine Anzeige gegen Unbekannt hat die Verwaltung bereits erstattet. Nun hofft sie, mit der Hilfe von Augenzeugen die Schuldfrage klären zu können. Wie bei allen Fällen von Vandalismus, die der Stadt gemeldet werden, wartet auch in diesem Fall eine Belohnung auf Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber.

Die Hinweise sollen vorzugsweise schriftlich unter der Mail-Adresse vandalismus@haltern.de abgegeben werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sie telefonisch bei der Rechtsabteilung der Stadt unter 02364/ 933 383 oder -385 abzugeben. Entgegengenommen werden über das Postfach lediglich sachdienliche und rechtssichere Hinweise, die zur Ermittlung oder Ergreifung des Täters oder der Täterin und/oder der Herbeischaffung von Beweismitteln führen.

Der Hinweisgeber erhält eine Belohnung in Höhe von bis zu 1.000 €, sofern die durch seinen Hinweis identifizierte Person wegen der Sachbeschädigung rechtskräftig verurteilt wird. In Ausnahmefällen kann die Belohnung vor Rechtskraft des Urteils ausbezahlt werden (z.B. Einstellung des Verfahrens nach §§ 153,153a StPO). Über die Zuerkennung und die Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und für an der Straftat nicht beteiligte Personen bestimmt.  

 


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Zwei Parkbänke wurden mutwillig zerstört

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Zwei Parkbänke wurden mutwillig zerstört