Meldungsdatum: 14.07.2023

Neue Fahrradstraßen machen zeitweise Sperrung der Kurzen Straße im Stadtteil Wüste erforderlich

Im Zuge der Umsetzung zweier neuer Fahrradstraßen im Stadtteil Wüste sind in der Kurzen Straße Baumaßnahmen zur Oberflächenerneuerung nötig. Die Stadt wird das dort verbaute Kopfsteinpflaster ausbauen und eine Asphaltdecke aufbringen. Außerdem wird die Pflasterfläche am Knotenpunkt Hermannstraße/Heinrichstraße/Kurze Straße erneuert. Anschließend wird die neue Fahrbahn als Fahrradstraße mit dem Zusatzzeichen „Kfz frei“ markiert und beschildert. Die Maßnahme wird voraussichtlich am Montag, 31. Juli, beginnen und ungefähr bis Mitte September andauern. Bereits in der Woche zuvor ist wegen vorbereitender Arbeiten die Kreuzung Lange Straße / Laischaftsstraße gesperrt, was Auswirkungen auf den Bus-Verkehr hat.

So wird die Linie 14 in Richtung Neumarkt von Montag, 17. Juli, bis Montag, 24. Juli über die Strecke Parkstraße – Rehmstraße – Schlosswall – Neuer Graben – Neumarkt umgeleitet. In Richtung Berningshöhe verläuft die Umleitung über die Strecke Süsterstraße – Schloßwall – Rehmstraße – Parkstraße. Die Haltestelle „Agentur für Arbeit“ wird für den Zeitraum ersatzlos aufgehoben.

Die ab dem 31. Juli folgenden Straßenbauarbeiten erfordern es, den Bereich Kurze Straße während der Bauzeit zu sperren. Gesperrt wird die Kreuzung Hermannstraße/ Heinrichstraße/ Kurze Straße und die gesamte Kurze Straße bis zur Kokschen Straße. Während der Bauzeit ist die Zufahrt auf die Grundstücke nur eingeschränkt oder nicht möglich. Darüber hinaus kommt es zu Beeinträchtigungen beim Parken im Straßenraum und der Erreichbarkeit für Zulieferer, Kunden, Besucher, sowie die Müll- und Sperrmüllabfuhr.

Hintergrund der Maßnahme ist die Einrichtung einer der beiden neuen Fahrradstraßen in der Wüste. Durch diese Anpassungen entlang des Straßenzugs zwischen Arndtplatz und Sutthauser Straße soll dem (Rad-) Verkehr eine sicherere und komfortablere Fahrt parallel zum Wallring ermöglicht werden. Dazu wird der zuvor genannte Abschnitt als Fahrradstraße ausgewiesen und die Vorfahrtsregelungen entsprechend angepasst. Der Fußverkehr profitiert ebenfalls von der Maßnahme in der Kurzen Straße, da der Gehweg zukünftig nicht mehr zur Umfahrung der Pflasterfläche genutzt werden muss.

Das gesamte Projekt wird vom Land Niedersachsen durch die Zuwendung zur „Förderung einer nachhaltigen Mobilität und Verbesserung der Luftreinhaltung in Niedersachsen“ gefördert.

Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541/323-4557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de