Meldungsdatum: 18.07.2023

Evakuierung wegen Blindgänger: Wer zu spät geht, zahlt

Dass in der Stadt Osnabrück immer wieder Blindgänger von Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg entschärft werden müssen, ist leider geübte Praxis. Meistens müssen mehrere tausend Menschen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt das Evakuierungsgebiet und damit auch ihre Wohnungen verlassen. Für große Verzögerungen und lange Wartezeiten für alle Beteiligten sorgen dabei immer wieder Menschen, die sich auch – teils einige Stunden – nach Beginn des Evakuierungszeitraumes noch in dem Gebiet befinden. Sie müssen bei der Entschärfung am Sonntag, 23. Juli, mit einem Bußgeld von 300 Euro rechnen.

Wer also am Tag der Entschärfung noch nach 9 Uhr und vor Aufhebung der Sperrung in dem Gebiet angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zudem können Zwangsmaßnahmen vollstreckt werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Osnabrück unter www.osnabrueck.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Am Evakuierungstag informiert die Stadt unter www.osnabrueck.de/warnungen und in den sozialen Medien über den Stand bei der Entschärfung sowie das Ende der Evakuierung.

Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541/323-4557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de