Meldungsdatum: 18.07.2023

Zuschüsse für die Reduzierung von Barrieren für Privathaushalte: Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau wieder verfügbar

Die Kontaktstelle Wohnraum der Stadt Osnabrück macht darauf aufmerksam, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder Zuschüsse für den barrierereduzierenden Umbau in Ein- und Zweifamilienhäusern oder Wohnungen (Programm 455-B) vergibt. Im vergangenen Jahr wurde das Programm sehr gut nachgefragt, sodass die Kontaktstelle Osnabrückerinnen und Osnabrückern, die ihr Zuhause umbauen möchten, empfiehlt, schnell zu handeln.

Privatpersonen können unabhängig von ihrem Alter und körperlichen Einschränkungen in verschiedenen Bereichen gefördert werden. So sind Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, ein Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ oder ein Umbau zu barrierearmen Wohnflächen möglich. Darunter versteht man beispielsweise die Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen wie Gewerbeflächen in Wohnflächen oder auch eine Wohnflächenerweiterung, bei der bislang nicht beheizte Flächen wie ein Dachgeschoss zu barrierearmen Wohnflächen umgebaut werden. Das kann auch durch eine Grundrissänderung wie bei einer Wohnflächenteilung gelingen und entsprechend gefördert werden. Auch wer eine barrierearme Wohnung kauft, kann eine Förderung erhalten.

Bei Einzelmaßnahmen beträgt der maximale Zuschussbetrag 2.500 Euro, beim Standard „Altersgerechtes Haus“ 6.250 Euro pro Wohnung. Die Höhe des Zuschusses hängt von den förderfähigen Kosten ab; gewährt werden 10 beziehungsweise 12,5 Prozent.

Private Bauherren und Mieter können Anträge online im KfW-Zuschussportal stellen. Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de/info-zuschussportal oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 5399002 erhältlich. Wichtig ist, den Antrag unbedingt vor Beginn des Umbaus oder der Beauftragung zu stellen. Für bereits begonnene Maßnahmen gewährt die Kreditanstalt keinen Zuschuss mehr.

Menschen, die sich vorstellen können, nicht nur Barrieren abzubauen, sondern auch ihre selbstgenutzte Wohnfläche zu verkleinern und eine zusätzliche Wohneinheit in ihrem Gebäude zu schaffen, können sich zudem an die Kontaktstelle Wohnraum wenden. Das städtische Förderprogramm „Zukunftsorientierter Wohnraum“ fördert Erstberatungen durch Architekten mit bis zu 200 Euro sowie auch den späteren Umbau mit bis zu weiteren 7.500 Euro. Die Mittel können zusätzlich zu denen der KfW beantragt werden. Mehr Informationen dazu gibt es unter https://bauen.osnabrueck.de/de/service/foerderprogramme/zukunftsorientierter-wohnraum.

Weitere Fragen zu Wohnraumverbesserung oder -veränderung beantwortet Marvin Schäfer von der Kontaktstelle Wohnraum unter der Telefonnummer 0541 323-3601 oder per E-Mail an schaefer.m@osnabrueck.de.

Die Kontaktstelle bietet privaten Bauherren und Investoren Unterstützung an, um Wohnraum zu gewinnen, zu verbessern sowie besondere Wohnformen zu ermöglichen.

Pressekontakt: Simon Vonstein | Telefon: 0541/323-4557 | E-Mail: vonstein@osnabrueck.de