Kreis Steinfurt. Wer beabsichtigt, den „Automatik-Führerschein“ mit der Schlüsselzahl B 197 abzulegen, sollte sich frühzeitig und umfassend vor Antragstellung über diese Fahrerlaubnis informieren. Dazu rät das Straßenverkehrsamt des Kreises Steinfurt. Mit der Regelung B 197 kann die praktische Fahrerlaubnis-Prüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden. Unter bestimmten Bedingungen dürfen Fahranfängerinnen und Fahranfänger Autos mit Schaltgetriebe fahren.
Seit der Einführung des „Automatik-Führerscheins“ mit der Schlüsselzahl B 197 am 1. April 2021 haben rund 6.800 Prüflinge im Kreis Steinfurt ihre praktische Prüfung auf einem Automatik-Fahrzeug abgelegt. Das sind nach Angaben des Straßenverkehrsamtes 45 Prozent aller Prüflinge. Doch woher kommt dieser Trend? Christoph Felix, Leiter des Sachgebiets „Führerscheine“ führt das auf zwei Gründe zurück: „Immer mehr Elektrofahrzeuge kommen in den Straßenverkehr, die generell mit Automatikgetriebe ausgestattet sind.“ Auch vermute er, dass die Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe dem einen oder anderen Prüfling in Anbetracht der zunehmenden Prüfungsanforderungen wie verkehrsbedingt schwierigere Situationen und die verlängerte praktische Prüfung ggf. auch einfacher erscheint.
Autos mit Schaltgetriebe dürfen diejenigen fahren, die nach der praktischen Grundausbildung mindestens zehn Fahrstunden à 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug gemacht und eine Testfahrt mit einem Fahrlehrer nachgewiesen haben. „Wer später allerdings auch Lastkraftwagen oder Bus fahren möchte, der sollte die Führerscheinprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolvieren“, empfiehlt Christoph Felix. Er rät auch, bereits bei der Antragstellung anzugeben, ob man die Regelung B 197 in Anspruch nehmen möchte: „Das hat den Vorteil, dass der Prüfer die vorläufige Fahrerlaubnis direkt nach bestandener Prüfung aushändigen kann, weil wir als zuständige Behörde das entsprechende Dokument vorbereiten können. Wenn allerdings die Fahrschule kurzfristig eine andere Art der Prüfung beim TÜV anmeldet, ist diese nachträgliche Änderung zwar möglich, jedoch mit zusätzlichen Kosten und unter Umständen auch mit Wartezeiten bei der Erteilung der Fahrerlaubnis verbunden. Direkt ins Auto einsteigen und losfahren ist in dem Fall nicht möglich.“ Das habe in der Vergangenheit bei Fahranfängerinnen und Fahranfängern schon mal die Freude über die bestandene Prüfung getrübt, so Felix weiter.
Fragen zur Antragstellung von Führerscheinen werden beantwortet unter Telefon 02551 692999 oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@kreis-steinfurt.de.
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