Meldungsdatum: 21.07.2023

Hohe Dichte an Bienenständen: Faulbrut greift in der Stadt Kassel weiter um sich

Bereits Mitte Juni musste aufgrund eines Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in einem Bienenbestand in Fuldatal-Ihringshausen auch in der Stadt Kassel ein Sperrbezirk per Allgemeinverfügung ausgewiesen werden, da der Ausbruch in unmittelbarer Nähe zum Stadtgebiet lag. Nun greift die Faulbrut weiter um sich: Im Stadtteil Fasanenhof ist am 19. Juli ein Sekundärausbruch in einem Bienenbestand amtlich festgestellt worden.

Aufgrund der örtlichen Lage des Sekundärausbruchs musste deshalb der bereits eingerichtete Sperrbezirk durch eine neue Allgemeinverfügung vom 20.07.2023 in südwestliche Richtung erweitert werden. Die folgenden Ortsbezirke der Stadt Kassel (Stadtteile) sind nun zum AFB-Sperrbezirk erklärt:

sowie (Erweiterung/ neu hinzugekommen)

Die neue Allgemeinverfügung mit dem erweiterten Sperrbezirk gilt ab dem 22. Juli. Alle Imker, die in den genannten Stadtteilen Bienen halten, haben nunmehr auf unbestimmte Zeit konsequent Restriktionsmaßnahmen zu befolgen, um eine weitere Ausbreitung der Faulbrut zu verhindern. Insbesondere dürfen Bienen weder aus dem Sperrgebiet heraus noch in dieses hinein verbracht werden. Bei Nichtbeachtung drohen hohe Bußgelder. 

„Angesichts der sehr hohen Dichte an Bienenständen in der Stadt Kassel ist die Gefahr einer Weiterverschleppung des Erregers in gesunde Völker und somit das Risiko einer flächenhaften Ausbreitung dieser gefährlichen Bienenseuche besonders hoch. Derzeit befinden sich im Stadtgebiet durchschnittlich 3 Bienenstände pro Quadratkilometer“, erläutert Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel. „Außerdem versiegen jetzt nach der Lindenblüte die letzten Futterquellen, so dass mit dem Ende der Tracht auch die Gefahr der Räuberei steigt: Starke gesunde Bienenvölker überfallen dann schwache kranke Völker und rauben deren erregerhaltige Futtervorräte – daher ist gerade um diese Jahreszeit die Gefahr einer schnellen Weiterverbreitung der Faulbrut nochmals zusätzlich erhöht“, erläutert der Amtstierarzt.

Bienenstände müssen angemeldet werden

Äußerst bedenklich sei auch, dass im Sperrgebiet mehrere Bienenstände entdeckt wurden, die nicht beim Veterinäramt angemeldet worden waren. Darüber hinaus wurde in der Restriktionszone ein völlig verwahrloster Bienenstand entdeckt. Der Veterinär fordert daher nochmals eindringlich alle Bienenhalter auf, sämtliche Standorte anzumelden und auf Faulbrutsymptome zu achten. Typische Anzeichen sind:

Bei entsprechenden Verdachts-Befunden muss immer unverzüglich das Veterinäramt informiert werden. 

Die neue Allgemeinverfügung, eine zoombare Karte zum Sperrbezirk sowie weitere Informationen zur Amerikanischen Faulbrut sind auf der Homepage der Stadt Kassel zu finden (www.kassel.de → Suchfunktion: Faulbrut). 

Übrigens: Nach dem neuen Tiergesundheitsrecht müssen bei der Anmeldung von Bienenständen immer auch die Geokoordinaten mit angegeben werden, damit eine genaue geographische Lagebestimmung der Bienenhaltung möglich ist.

Pressekontakt: Victor Deutsch


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Sperrbezirk_Faulbrut

©  Stadt Kassel
Sperrbezirk_Faulbrut

Übersichtskarte erweiterter AFB-Sperrbezirk (Darstellung zusammen mit dem unmittelbar angrenzenden Sperrbezirk des Landkreises Kassel): Die durchgehende fette Linie markiert die Grenze des erweiterten Sperrbezirks, die gepunktete Linie stellt die Grenze zwischen Stadt und Landkreis Kassel dar.