Meldungsdatum: 24.07.2023

Zwei neue Wildschadenschätzer für Magdeburg gesucht

Ernennung für drei Jahre/Bewerbungen bis 15. September

Zum 1. Oktober werden in der Landeshauptstadt Magdeburg für die Dauer von drei Jahren zwei neue Wildschadenschätzer*innen gesucht. Interessierte mit entsprechender Ausbildung können sich bis zum 15. September schriftlich beim Ordnungsamt, Untere Jagdbehörde, 39090 Magdeburg, bewerben.

 

Bei der Bewerbung müssen neben dem Namen und der vollständigen Anschrift auch das Geburtsdatum sowie der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Wildschadenschätzer-Lehrgang erbracht werden. Der Wohnsitz der Interessierten sollte nicht in der Landeshauptstadt Magdeburg sein.  

 

Basis der Arbeit von Wildschadenschätzer*innen in Sachsen-Anhalt sind das Landesjagdgesetz sowie das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen nach der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt. Demnach werden für jede Gemeinde von der zuständigen Jagdbehörde ein/e Schätzer*in und eine stellvertretende Person für die Dauer von drei Jahren bestellt.

 

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen der unteren Jagdbehörde telefonisch unter den Rufnummern 0391/ 540 2051 und -2052 zur Verfügung.