Meldungsdatum: 26.07.2023

Neue Benutzungs- und Schulordnung für die Musikschule der Stadt Ahaus

Auch die Entgeltordnung wurde neu aufgestellt

Die städtische Musikschule in Ahaus erhält eine neue Benutzungs- und Schulordnung sowie eine neue Entgeltordnung. Gültig werden diese ab August 2023. Die Veränderungen sollen die musikalische Bildung weiter verbessern. Aktuelle Vertragsinhaber*innen werden detailliert informiert.

Alle wesentlichen Regelungen, wie insbesondere Anmeldung, Unterrichtsbedingungen, Vertrag und Kündigung sind nun in der neuen Benutzungs- und Schulordnung enthalten. Das beinhaltet die Anpassungen an die aktuellen Verbrauchschutzvorgaben zu Vertragslaufzeiten oder auch zur erleichterten Kündigungsfrist nach Mindestlaufzeit.

Die Entgeltordnung enthält nun allein die Entgeltsätze und die unmittelbar dazugehörigen Regelungen. Dazu gehören eine Garantie von 35 Unterrichtseinheiten pro Musikschuljahr oder auch zusätzliche Ermäßigungen für berechtigte Personengruppen. Zum 1. August werden die Musikschul-Beiträge leicht angehoben, im Durchschnitt um etwas mehr als drei Prozent.

Anmeldungen für die Musikschule können nun auch online über das neue Service-Portal der Stadt erledigt werden. Eine sichere Kommunikation läuft über das Nutzerkonto des Bundes, die Bund ID. Für die Beantwortung von Fragen stehen die Mitarbeiter*innen der Musikschule gerne zur Verfügung.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Musikschule der Stadt Ahaus (Archivbild)

©  Stadt Ahaus
Musikschule der Stadt Ahaus (Archivbild)

Musikschule der Stadt Ahaus (Archivbild)