Meldungsdatum: 27.07.2023
Wären mindestens 3.511 Unterschriften gültig, wäre das Bürgerbegehren zulässig und es könnte in der Folge zum einem Bürgerentscheid kommen. Das entscheidet sich in der Ratssitzung am 30. August 2023, in der die Thematik behandelt wird.
Bei einem Bürgerentscheid, der an einem Sonntag im Herbst stattfinden würde, wären dann alle wahlberechtigten Bocholterinnen und Bocholter aufgerufen, mit „ja“ oder „nein“ über die Frage zu entscheiden, ob in Biemenhorst eine Flüchtlingsunterkunft errichtet werden soll oder nicht.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
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