Meldungsdatum: 31.07.2023
Für das Bürgerbegehren waren insgesamt 3.985 Unterschriften von den Initiatoren fristgerecht eingereicht worden. Sie wurden im Anschluss durch die Verwaltung sorgfältig auf Rechtsgültigkeit geprüft. Unterschriften, die den gesetzlichen Kriterien (Alter, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit) nicht entsprachen, die nicht lesbar waren bzw. mehrfach eingereichte Unterschriften wurden als „ungültig“ deklariert.
30. August Thema im Stadtrat
Am 30. August nun wird die Thematik im Stadtrat behandelt. Die Verwaltung wird eine Vorlage fertigen und dem Rat vorschlagen, das Bürgerbegehren als förmlich zulässig zu werten, da das notwendige Quorum an Unterschriften erreicht ist.
Entspräche der Stadtrat in Mehrheit dem gültigen Bürgerbegehren inhaltlich nicht, würde es in der Folge zu einem Bürgerentscheid kommen. Dann wären alle stimmberechtigten Bocholter Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, über die Frage zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft mit „ja“ oder „nein“ abzustimmen. Der Tag der Abstimmung wird in der Ratssitzung am 30.8. festgelegt.
Das Quorum für einen erfolgreichen Bürgerentscheid ist gesetzlich geregelt und liegt bei 15% der stimmberechtigten Bocholter Bürgerinnen und Bürger. Die exakte Zahl wird auf Basis Abstimmungsverzeichnisses durch die Stadtverwaltung ermittelt.
Zum Vergleich und als Annäherungswert: Bei der letzten Kommunalwahl waren 58.515 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
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