Meldungsdatum: 09.08.2023
Der Kläger hält das Verfahren für rechtswidrig und fordert, dahingehende Ratsbeschlüsse zurückzunehmen und das weitere Verfahren zu stoppen. Die Stadt Bocholt teilt in diesem Zusammenhang mit, dass sie sämtliche Vorwürfe des Klägers zurückweist.
Die Stadt betont, dass das Verfahren im Zuge des Bürgerbegehrens nach geltendem Recht gemäß § 26 der Gemeindeordnung NRW und damit auf Basis rechtsstaatlichen Handelns unter Achtung des Neutralitätsprinzips ordnungsgemäß durchgeführt wurde und wird. Weitere rechtliche Erwägungen in Bezug auf die Klage werden derzeit von der Stadt Bocholt geprüft.
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Stv. Pressesprecher Nikolaus Kellermann, Telefon 0 28 71 953-1290, E-Mail: nikolaus.kellermann@bocholt.de
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