Meldungsdatum: 18.08.2023
Termine für Wohngeldangelegenheiten, sozialen Wohnungsbau sowie Bildung und Teilhabe können bei der Stadt Ahaus nun online vereinbart werden. Bei der Buchung informiert das Service-Portal auch über die für den Termin notwendigen Unterlagen. Der gebuchte Termin muss dann im Anschluss noch über einen Link bestätigt werden, der per E-Mail automatisch verschickt wird. Eine Stornierung des Termins ist ebenfalls per Link in der E-Mail möglich.
Wohngeldanträge können in Ahaus bereits seit längerem ohne persönliches Gespräch direkt online gestellt werden. (www.stadt-ahaus.de/service)
Seit dem 1. Januar dieses Jahres haben bundesweit 4,5 Millionen Bürger*innen in zwei Millionen Haushalten Anspruch auf Wohngeld-Plus. Zudem hat sich die Höhe des Wohngeldes für die bisher Beziehenden von durchschnittlich 180 Euro auf 370 Euro im Monat verdoppelt. Das Wohngeld-Plus entlastet außerdem bei den Heizkosten und mildert die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung ab.
Die Änderungen des Wohngeldes betreffen besonders die Einkommensgrenzen und die Höhe des Wohngeldes. Wohngeld soll heute nicht nur die Gruppe der Geringverdienenden, sondern insbesondere auch Rentner*innen, Alleinerziehende oder Familien mit Kindern und mittleren Einkommen entlasten. Auch Eigentümer von Wohnraum können durch das Wohngeld-Plus entlastet werden.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt werden kann, hängt davon ab, wie hoch die Kosten sind, wie viele Personen im Haushalt leben und wie viel Geld sie im Monat zur Verfügung haben. Ein möglicher Anspruch auf Wohngeld-Plus kann unkompliziert mithilfe des Wohngeldrechners des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geprüft werden. (www.bmwsb.bund.de/wohngeld)
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