Meldungsdatum: 24.08.2023
Um Gastronomie-Betriebe in der Corona-Pandemie zu unterstützen, hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz auf Speisen von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Der Bund hatte angekündigt, dass diese Unterstützung auslaufen soll. Ab dem 1. Januar 2024 soll wieder der alte Steuersatz gelten. In einem Schreiben an die Mitglieder des Bundestages im Kreis Recklinghausen fordert Landrat Bodo Klimpel, dass die Senkung zunächst beibehalten werden soll.
In seinem Schreiben weist er darauf hin, dass sich auch nach der Corona-Pandemie die Gastronomie im Kreis Recklinghausen immer noch mit großen Herausforderungen konfrontiert sieht. „Neben dem Fachkräftemangel und steigenden Energiepreisen durch den Ukraine-Krieg hat insbesondere die aktuelle Inflation dramatische Auswirkungen auf unsere Gastronomie-Betriebe“, so der Landrat.
Die Verteuerung von Lebensmitteln treibt die Preise nach oben und führt dazu, dass die Gäste wesentlich zurückhaltender geworden sind. Die Summe dieser Herausforderungen innerhalb der vergangenen vier Jahr können kaum noch gemeistert werden. „Im schlimmsten Fall müssen weitere Betriebe schließen“, befürchtet Landrat Bodo Klimpel.
Er unterstützt daher die Forderung der DEHOGA, den verringerten Steuersatz der Mehrwertsteuer von 7 Prozent auf Speisen auch über das Jahr 2023 hinaus für die Gastronomie gelten zu lassen. „Eine Rückkehr würde zahlreiche Gastronomen vor teilweise existenzbedrohende Probleme stellen. Ich bitte Sie daher, alle Ihnen zur Verfügung stehenden parlamentarischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine Beibehaltung für die Gastronomie zu erreichen“, sagt Bodo Klimpel.
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