Meldungsdatum: 25.08.2023
Ab Freitag, 1. September, können Bürgerinnen und Bürger Gebühren sparen, wenn sie Dienstleistungen des Straßenverkehrsamts online wahrnehmen. Virtuell in die Behörde statt persönlich zum Amt, digitaler, günstiger und schneller – das sind die Ziele der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
„Digital und ohne Besuch war rund um das Zulassen bei uns schon seit 2015 Einiges möglich. Neu sind jetzt die günstigeren Gebühren für diejenigen, die diesen Weg wählen“, so Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes der Kreisverwaltung.
Beispiele: Die Außerbetriebsetzung im Amt schlägt mit 15,90 Euro zu Buche, online gibt es sie für 2,10 Euro, bei Adressänderungen lauten die Preise 10,20 Euro zu 4,30 Euro, bei Neuzulassungen fabrikneuer Fahrzeuge 30 Euro gegenüber 12,80 Euro und das Umschreiben aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des Kennzeichens gibt es für 23,60 Euro oder für 9,90 Euro. Diese Grundgebühren können sich je nach Einzelfall durch Kosten für Klebesiegel, Abgaben an das Kraftfahrtbundesamt oder Gebühren für Porto und Wunschkennzeichen erhöhen.
Weiterer Clou der neuen Verordnung: Wer sein Fahrzeug online zulässt, kann unmittelbar und mit ungestempeltem Kennzeichen losfahren. Als Nachweis für das ordnungsgemäße Anmelden muss in diesen Fällen lediglich der vorläufige Zulassungsnachweis ausgedruckt und am Fahrzeug sichtbar angebracht werden. Gültig ist dieser zehn Tage, die fehlenden Plaketten und Dokumente erhalten die Halterinnen und Halter per Post.
Um die IT auf die gesetzlichen Änderungen und neuen Gebühren umzustellen, sind die Zulassungsstellen in Witten und Schwelm am Donnerstag, 31. August, ab 12 Uhr geschlossen. Die Führerscheinstelle ist wie gewohnt bis 15 Uhr geöffnet.
Die Online-Dienstleistungen im Zulassungswesen finden sich auf der Webseite der Kreisverwaltung (www.en-kreis.de) im Menüpunkt Sicherheit & Verkehr unter Straßenverkehr, KfZ-Zulassung.
Stichwort BundID Konto als Voraussetzung
Um die Online-Angebote nutzen zu können, wird ein BundID Konto benötigt. Mit diesem Konto, auch als Nutzerkonto des Bundes bezeichnet, können sich Bürger für Online-Verwaltungsleistungen öffentlicher Stellen identifizieren und authentisieren und Online-Anträge bei Behörden stellen. Alle Informationen zum Zugang finden sich unter https://id.bund.de/de.
BundID bietet drei Vertrauensniveaus: Basisregistrierung, substanziell und hoch. Grundsätzlich gilt: Umso vertraulicher die Daten bei einem Online-Antrag sind, desto höher ist das zu erfüllende Vertrauensniveau. Für fast alle Online-Angebote des Straßenverkehrsamtes ist das höchste Niveau erforderlich.
Um für dieses freigeschaltet zu werden, sind ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine Europäischen ID Voraussetzung. Das Vertrauensniveau „substanziell“ kann mit dem ELSTER-Zertifikat erreicht werden. Für die Basisversion werden lediglich Benutzername und Passwort vergeben.
Pressekontakt: Lisa Radtke
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