Meldungsdatum: 31.08.2023

Wenn ein Mensch sich nicht mehr selbst um seine Belange kümmern kann

Kreis Recklinghausen veröffentlicht „Ratgeber Ehrenamtliche Betreuung“

Etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland haben einen rechtlichen Betreuer. Bei vielen übernehmen Personen aus dem direkten Umfeld, Freunde oder Familie die Betreuung, immer wieder springen aber auch ehrenamtliche Betreuer ein, die sich sozial engagieren.

Was genau hinter einer ehrenamtlichen Betreuung steckt, hat die Betreuungsbehörde des Kreises Recklinghausen nun in einem Ratgeber zusammengefasst. Dieser steht online unter www.kreis-re.de/betreuungsstelle zum Download bereit oder kann bei der Betreuungsbehörde im Kreishaus abgeholt werden.

„Die Aufgabenbereiche eines ehrenamtlichen Betreuers sind sehr vielfältig und von Fall zu Fall verschieden“, erklärt Dennis Fischer von der Betreuungsbehörde. Sie erstrecken sich von Vermögensangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge über die Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungsträgern bis hin zu Wohnungs- oder Heimvertretungsangelegenheiten. Zum Tragen kommen die Bereiche aber nur, wenn der Betroffene seine Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann. „Das bedeutet, dass ein Betreuer natürlich auch nur dann bestellt wird, wenn es wirklich erforderlich ist. Sollte es andere Hilfen geben, die die Selbstbestimmung erhalten, werden diese zuerst genutzt.“

Wer in die Situation kommt, eine Betreuung zu übernehmen, kann der Unterstützung der Betreuungsbehörde des Kreises Gewiss sein. Diese weiß genau, worauf es zu achten gilt und welche Voraussetzungen überhaupt mitgebracht werden müssen, um eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen. „Die wichtigsten Fragen haben wir nun auch in unserem Ratgeber beantwortet. Darüber hinaus enthält er wertvolle Tipps für die Betreuungsarbeit“, sagt Fischer. „Natürlich stehen wir aber auch immer für Gespräche bereit.“

Durch Fallbeispiele, einfach erklärte Rechtsgrundlagen und Musterformulare bietet der „Ratgeber für Ehrenamtliche Betreuung“ einen Leitfaden für Menschen, die bereits Erfahrung in der Betreuung haben und solche, auf die diese Aufgabe noch zukommt. Außerdem beinhaltet das 58 Seiten starke Werk alle relevanten Kontaktadressen zu diesem Themenkomplex für den Kreis Recklinghausen.

Den Ratgeber gibt es kostenfrei auf der Internetseite der Kreisverwaltung Recklinghausen oder direkt bei der Betreuungsbehörde im Kreishaus Recklinghausen. Für Rückfragen steht Dennis Fischer telefonisch unter 02361/53 23 29 zur Verfügung.

Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de


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Ratgeber für Ehrenamtliche Betreuung

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Ratgeber für Ehrenamtliche Betreuung

Landrat Bodo Klimpel (r.) präsentiert den Ratgeber gemeinsam mit Christiane Wendt, Fachdienstleiterin Betreuungsbehörde, Seniorenangelegenheiten und Integration sowie Dennis Fischer von der Betreuungsbehörde des Kreises Recklinghausen.