Meldungsdatum: 05.09.2023

Sanierungsstart an der Altablagerung „An der Schlinke“

Gemeinsame Pressemitteilung von AAV und Ennepe-Ruhr-Kreis

Herstellung eines Dränagesystems zur Trockenlegung der Altablagerung

Am 18. September 2023 beginnen die voraussichtlich bis Ende des Jahres 2024 dauernden Bauarbeiten in Witten-Annen zur Sanierung der u. a. mit Dioxinen und Chlorphenolen belasteten Altablagerung „An der Schlinke“. Der AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung ist Maßnahmenträger sowie Auftraggeber und führt die Sanierung in enger Abstimmung mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis durch.

 

Für die Trockenlegung der Altablagerung, die gegenwärtig an der Basis in Kontakt mit dem Grundwasser steht, soll ausgehend von einem Schacht ein Dränagesystem unterhalb der Altablagerung hergestellt werden. Zunächst wird im September 2023 die erforderliche Profilierung des Arbeitsbereichs u. a. in den Bereichen der Zufahrt und des Zwischenlagers erfolgen. Anschließend soll ab Mitte Oktober 2023 der Schacht mit bis zu 10 m Durchmesser und ca. 20 m Tiefe gebaut werden. Das beauftragte Bauunternehmen wird zunächst mit Baggern das Gestein lösen. Ist dies nicht mehr möglich, muss dann der weitere Vortrieb durch Sprengarbeiten fortgesetzt werden. Die Sprengarbeiten werden durch Sachverständige überwacht. Nach Fertigstellung des Schachtes sind in einer weiteren Umsetzungsphase ab etwa März 2024 Bohrarbeiten geplant, bei denen mit einem speziellen horizontalen Bohrverfahren die bis zu 85 m langen Dränagen unterhalb der Deponie hergestellt werden.

 

Eine besondere Herausforderung bei Herstellung des Schachts wird das Lösen von Gestein im Bereich einer darüber verlaufenden Hochspannungsleitung sein. Hier sind besonders gezielte und kontrollierte Sprengungen erforderlich. Detaillierte Abstimmungen hierzu hat es mit den Behörden und dem Netzbetreiber Amprion GmbH gegeben.

 

Durch das Dränagesystem wird der Eintrag von verunreinigtem Sickerwasser in das Grundwasser deutlich reduziert. In einer weiteren Projektphase soll später noch eine Oberflächenabdichtung hergestellt werden, um die Neubildung von Sickerwasser durch Regen und Schnee zu unterbinden. Im Zusammenwirken von Dränagesystem und Oberflächenabdichtung wird so die Altdeponie langfristig trockengelegt. Bis zur Austrocknung ist im geförderten Grundwasser jedoch noch mit Schadstoffbelastungen zu rechnen, sodass das Wasser nach Inbetriebnahme des Dränagesystems über eine vorhandene Behandlungsanlage weiter gereinigt werden muss, bevor es in den Kanal eingeleitet werden kann.

 

Arbeiter- und Anwohnerschutz

 

Oberste Priorität bei den Arbeiten hat der Schutz der auf der Baustelle tätigen Personen sowie der Anwohner. Die beauftragte Baufirma ist daher verpflichtet, die Arbeiten möglichst lärm-, erschütterungs- und staubarm durchzuführen. Darüber hinaus wird es während des gesamten Baustellenbetriebs seitens des Auftraggebers eine gutachterliche Begleitung sowie eine messtechnische Überwachung z. B. von Erschütterungen geben.

 

Die Arbeiten auf der Baustelle werden nach aktuellen Plänen montags bis freitags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr stattfinden. Nur im begründeten Einzelfall werden die Arbeitszeiten in Abstimmung mit dem AAV und dem Ennepe-Ruhr-Kreis werktags bis 20:00 Uhr ausgedehnt.

 

Nach Fertigstellung der Baustelleneinrichtung ist spätestens ab Mitte Oktober 2023 vorgesehen, den Anwohnern und der interessierten Öffentlichkeit feste Sprechzeiten in einem Besprechungscontainer anzubieten, um über die laufenden Maßnahmen zu informieren.

 

Behinderungen auf der Stockumer Straße und der Straße An der Schlinke

 

Ab dem 18.09.2023 bis voraussichtlich Ende 2024 ist wegen der umfangreichen Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs mit Behinderungen im Bereich der Stockumer Straße und der Straße „An der Schlinke“ zu rechnen. Kurzzeitig komplette Sperrungen wird es auf der Stockumer Straße zwischen Annener Berg und Wullener Feld lediglich während der Sprengungen geben. Die Sprengungen werden in Abstimmung mit den Behörden auf verkehrsarme Zeiten geschoben, um die Behinderung des fließenden Verkehrs zu minimieren. Die Sperrungen beginnen unmittelbar wenige Minuten vor den Sprengungen. Diese dauern mit etwa 15 bis 20 Minuten so lange an, bis sichergestellt ist, dass der im Einschnitt parallel zur Altablagerungsfläche verlaufende Straßenabschnitt frei von gelösten Steinenist. Die Dauer der Sperrungen beträgt jeweils maximal 30 Minuten.

 

Hintergrund

 

Das Sanierungsprojekt hat eine lange Vorgeschichte. Bei der ca. 6.000 m² großen Altablagerung handelt es sich um einen ehemaligen Steinbruch, der nach Abschluss der Sandsteingewinnung in den 1950er/1960er Jahren als behördlich nicht genehmigte Mülldeponie genutzt wurde. Im nördlichen ca. 3.000 m² großen Bereich des ehemaligen Steinbruchs wurden Abfälle aus der Pentachlorphenol- und Holzschutzmittelproduktion sowie sonstige Werksabfälle von örtlichen Industriebetrieben unsachgemäß deponiert. Im südlichen Teil des Standortes wurden während des Steinbruchbetriebes mineralische Reststoffe abgelagert. In ersten Untersuchungen 1985 wurden bereits Belastungen mit Pentachlorphenol, Dioxinen sowie Furanen in der Altablagerung und im Grundwasser festgestellt. Daher wird seit dem Jahr 2000 auf dem Standort eine Sickerwasserreinigungsanlage betrieben.

 

Im Jahr 2005 wurde zwischen dem AAV und dem Ennepe-Ruhr-Kreis ein erster öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Durchführung einer Sanierungsuntersuchung mit anschließender Sanierungsplanung geschlossen. Schnell wurde klar, dass aufgrund der schwierigen hydrogeologischen Standortrahmenbedingungen hohe Ansprüche an die in Frage kommenden Sanierungsverfahren zu stellen sind. In einer Machbarkeitsstudie (2008/2009) wurden verschiedene Verfahren auf ihre Eignung am Standort der Altablagerung überprüft. Auf Grundlage der umfangreichen Voruntersuchungen wurde schließlich beschlossen, die sogenannte Erbstollentechnik – ein aus dem Bergbau bekanntes Verfahren – einzusetzen. Dabei wird die Altablagerung zur Herstellung eines Dränagesystems unterfahren. Das natürliche Gefälle des zerklüfteten Gesteins im Untergrund nutzend, kann dann die Entwässerung des Sickerwassers aus der Deponie in einen Sammelschacht erfolgen. Von hier aus wird das gesammelte Wasser in die Sickerwasseraufbereitungsanlage gepumpt. Weitere Baugrunduntersuchungen wurden erforderlich, um mögliche Schachtstandorte im Bereich der Altablagerung zu erkunden. Alle Untersuchungsergebnisse wurden schließlich zusammengeführt und ein Sanierungsplan zur Umsetzung der Maßnahme erarbeitet.

 

Durch umfangreiche Abstimmungsprozesse mit allen Beteiligten und einer schwierigen Marktsituation kam bei den Planungen und Vergabeverfahren immer wieder zu Verzögerungen. Nach Klärung aller Rahmenbedingungen und einer erfolgreichen Ausschreibung erhielt die Firma Eiffage Infra-Nordwest GmbH den Zuschlag für die nun durchzuführenden Arbeiten.

 

Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind:

 

Sigrid Brüggen

Ennepe-Ruhr-Kreis, Untere Abfallwirtschafts- und untere Bodenschutzbehörde

Telefon: 02336/93-2334

E-Mail: s.brueggen@en-kreis.de

 

Dr. Uwe Hoffmann

AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung

Telefon: 02324 5094-32

E-Mail: u.hoffmann@aav-nrw.de

 

Über den AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung

 

Der AAV ist ein bundesweit einzigartiges Kompetenzzentrum für Flächenrecycling und Altlastensanierung, in dem Land, Kommunen und Wirtschaft partnerschaftlich zusammenarbeiten. Durch ein Landesgesetz 1988 gegründet, beseitigt die unabhängige, selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts überall dort Altlasten in Boden und Grundwasser, wo ein Verursacher der Verunreinigungen zum Beispiel nicht haftbar gemacht werden kann. So schützt der AAV Mensch und Umwelt vor Gefahren. Und macht zugleich wertvolle, meist attraktiv gelegene und gut erschlossene Flächen neu nutzbar. Damit unterstützt der AAV die Landesregierung wirkungsvoll bei ihrem Ziel, den Verbrauch von Natur- und Freiflächen zu reduzieren. Der Verband ist bei den Projekten in der Regel Maßnahmenträger und bringt neben seinem in über 34 Jahren erworbenem Know-how bis zu 80 % der Finanzierung auf.

 

Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtmitgliedern – dem Land NRW und den Kommunen – haben sich dem Verband auf freiwilliger Basis Unternehmen angeschlossen. Sie unterstützen damit die gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben des AAV. Und profitieren zugleich von den Erfahrungen und dem Sachverstand des interdisziplinären AAV-Teams, das die Unternehmen rechtlich und fachlich unterstützt.

 

Pressekontakt: Lisa Radtke