Meldungsdatum: 05.09.2023
„Der Mietspiegel ist ein Mieterschutzinstrument, das Grenzen für Mieterhöhungen zieht und die Mieterhaushalte vor unangemessenen Mietsteigerungen bewahren kann“, so Kassels Stadtbaurat Christof Nolda. Die Stadt sei gesetzlich verpflichtet, den Mietspiegel bis zum Jahreswechsel zu erheben. Die 10.000 Haushalte wurden nach dem Zufallsprinzip aus dem Gesamtbestand von rund 70.000 Mieter-Haushalten in Kassel festgelegt. Die Erhebung ist repräsentativ für alle Stadtteile und -quartiere, für verschiedene Wohnlagen und Ausstattungen.
„Der Mietspiegel soll später Auskunft darüber geben, welche Leitmieten, die sogenannten ‚ortsüblichen Vergleichsmieten‘, für die verschiedenen Wohnlagen und Ausstattungen gelten“, so der Leiter der städtischen Arbeitsgruppe Mietspiegel, Manfred Merz. Aus diesem Grund müsse der Fragebogen detailliert auf Wohnkosten, Mieterhöhungen und die Ausstattung der Wohnungen eingehen. Zusätzlich würden Eigentümerinnen und Eigentümer der Wohnungen angeschrieben, um Auskunft über die energetische Ausstattung und andere Merkmale zu geben. Per Gesetz sind alle, die ein Anschreiben erhalten, zur Auskunft verpflichtet.
Die Erstellung des Mietspiegels wird von einem Arbeitskreis koordiniert, an dem neben verschiedenen städtischen Ämtern auch mehrere Wohnungsbaugesellschaften, der Mieterbund Nordhessen und der Wohnungseigentümerverband Haus und Grund beteiligt sind. Die Berechnungen selbst und den organisatorischen Prozess führt die Hamburger Gesellschaft FUB IGES aus, die bundesweit bereits dutzende Mietspiegel erstellt hat. Aus diesem Grund werden die Rücksendungen der Fragebögen auch nicht an die Stadt, sondern an den beauftragten Dienstleister erfolgen. Die Befragten erhalten zu diesem Zweck mit der Sendung einen an FUB IGES adressierten Freiumschlag.
Der Mieter-Fragebogen hat einen Umfang von vier Seiten. Wichtige Hinweise für die Beantwortung liefert in der Regel der jeweilige Mietvertrag. Die Wohnungsbaugesellschaften, der Mieterbund, Haus und Grund, die Stadt Kassel und der Dienstleister FUB IGES richten sich darauf ein, Fragen der Mieterinnen und Mieter zu beantworten und Hilfestellungen zu geben. Die Stadt wird dazu auch im Stadtportal kassel.de eine Sammlung der am häufigsten gestellten Fragen zum Mietspiegel („FAQ“) einrichten sowie ein Erklär-Video bereitstellen.
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im nicht geförderten Wohnungsbestand. Bei der erforderlichen Erhebung nach anerkannter wissenschaftlicher Methodik werden die Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einer Wohnung berücksichtigt. Die Versendung der Fragebögen an Mieterhaushalte und Vermieter ist für Mitte September 2023 vorgesehen. Die Auswertung und Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmieten erfolgt anschließend durch den Dienstleister FUB IGES. Nach Abstimmung im Arbeitskreis Mietspiegel ist abschließend die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorgesehen.
Pressekontakt: Michael Schwab
10.000 Mieterhaushalte erhalten noch im September Post von der Stadt Kassel. Bis zum Jahresende ist sie gesetzlich verpflichtet, einen Mietspiegel zu erheben. Hierfür werden zunächst mit einem Fragebogen Daten rund um die Themen Wohnen, Wohnkosten und Wohnbedingungen ermittelt und ausgewertet. Stadtbaurat Christof Nolda (rechts) und Manfred Merz, Leiter des Bauverwaltungsamts und Leiter der städtischen Arbeitsgruppe Mietspiegel, stellten heute das Projekt im Rahmen eines Pressegesprächs vor.
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