Meldungsdatum: 07.09.2023

Kreis Viersen weist auf Pflichtumtausch alter Führerscheinen hin

Frist für Jahrgänge 1965 bis 1970 endet im Januar 2024

Inhaberinnen und Inhaber von Fahrerlaubnissen der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970, die noch Papierführerscheine in rosa oder grau besitzen, müssen diese bis zum 19. Januar 2024 in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.

Der Kreis Viersen bietet die Möglichkeit, den Führerscheinumtausch bequem online zu erledigen unter www.kreis-viersen.de/pflichtumtausch. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Thema Pflichtumtausch. Der neue EU-Kartenführerschein wird den Antragstellenden dann direkt von der Bundesdruckerei zugesandt. Wer einen persönlichen Termin vorzieht, kann diesen unter www.kreis-viersen.de/termine online reservieren. Aufgrund der hohen Terminanfrage kann es allerdings zu Wartezeiten kommen.

Nicht fristgerecht umgetauschte Führerscheine verlieren nach Fristablauf ihre Gültigkeit. Das bedeutet, dass zwar die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges weiterbesteht, bei Verkehrskontrollen aber mit Verwarnungsgeldern zu rechnen ist.