Meldungsdatum: 08.09.2023

LWL und Kreis: Land und Bund müssen bei Kosten der Behindertenhilfe unterstützen

Dr. Georg Lunemann zu Gast in der Bürgermeisterkonferenz

Dr. Georg Lunemann ist seit dem 1. Juli 2022 Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Landrat Marco Voge begrüßte ihn während der Bürgermeisterkonferenz. Dabei standen die persönliche Vorstellung, der gemeinsame Austausch und aktuelle Themen im Fokus.

Dr. Georg Lunemann, ehemaliger Erster Landesrat des LWL, ist seit dem 1. Juli 2022 Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Er trat die Nachfolge von Matthias Löb an. Als Kommunalverband übernimmt der LWL Aufgaben für alle westfälischen Kreise und kreisfreien Städte. Er finanziert in ganz Westfalen soziale Leistungen für behinderte Menschen und sorgt außerdem für überregional bedeutsame, kulturelle Angebote. Im Fokus steht dabei immer der Inklusionsgedanke: Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt am Leben in unserer Gesellschaft teilhaben können. Mit Landrat Marco Voge, der Bürgermeisterin Birgit Tupat (Nachrodt-Wiblingwerde) und den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden sprach Dr. Georg Lunemann unter anderem über das Engagement des LWL im Märkischen Kreis sowie über aktuelle Herausforderungen und Projekte.

Landrat Marco Voge: „Bei uns im Märkischen Kreis gibt es umfangreiche Angebote und viele Menschen, denen Unterstützung durch den LWL zugutekommt. Beispielsweise im Bereich der Behindertenwerkstätten oder für Menschen mit psychischen Erkrankungen.“ Die Versorgung behinderter Menschen wird im Wesentlichen von den Kommunen getragen.

Unterstützung und Förderung im Märkischen Kreis

Im Märkischen Kreis unterstützt der LWL 927 Leistungsempfängerinnen und Empfänger in besonderen Wohnformen (früher: alt-stationäres Wohnen) sowie 2.560 außerhalb besonderer Wohnformen (früher: alt-ambulant). 1.819 Menschen werden unter anderem in Werkstätten im Bereich Teilhabe am Arbeitsleben gefördert. 452 Mädchen und Jungen aus dem Kreisgebiet besuchen eine LWL-Förderschule, 607 Kinder sind in inklusiver Kindertagesbetreuung, 165 Kinder in heilpädagogischen und kombinierten Kindertageseinrichtungen. 825 Kinder erhalten Leistungen der heilpädagogischen Frühförderung. Die Aufwendungen des LWL im Rahmen der Eingliederungshilfe für 4.443 Erwachsene und 1.937 Kinder und Jugendliche aus dem Märkischen Kreis belaufen sich auf rund 140,4 Millionen Euro pro Jahr.

Der LWL setzt Vorgaben aus der Gesetzgebung des Landes und des Bundes um. Voge: „Daraus resultieren allerdings auch jedes Jahr steigende Kosten, die in Teilen auf die Kreise umgelegt werden und am Ende auch für Steigerungen der Kreisumlage bei den Städten und Gemeinden sorgen. Für mich ist klar: Die Finanzierung muss durch Bund und Land besser geregelt werden. Sonst wachsen uns die Kosten vor Ort perspektivisch über den Kopf.“ Dem Landesdirektor dankte der Landrat für das offene Ohr und den guten Austausch in der Bürgermeisterkonferenz.

Gemeinsame Resolution

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hatte das Land NRW und den Bund bereits im Dezember aufgefordert, die Kommunen bei den Kosten der Behindertenhilfe zu unterstützen. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten der LWL-Landschaftsversammlung in Münster die Forderung, dass der Bund sich mit bundesweit mindestens 7,3 Milliarden Euro im Jahr (bisher fünf Milliarden Euro) an gestiegenen Kosten in der sogenannten Eingliederungshilfe für Menschen mit wesentlichen Behinderungen beteiligen müsse. Für Westfalen-Lippe würde die Entlastung durch den Bund weitere 230 Millionen Euro (Entlastung bisher insgesamt rund 526 Millionen Euro) bedeuten, heißt es in der gemeinsamen Resolution des „Westfalenparlaments“.

Um Menschen mit wesentlichen Behinderungen zu unterstützen, zahlt der LWL rund drei Milliarden Euro jährlich. Der LWL finanziert diese Kosten größtenteils aus der Umlage, die seine Mitglieder, die 27 westfälischen kreisfreien Städte und Kreise, zahlen. Zudem sollen Menschen mit wesentlichen Behinderungen, die in Wohnheimen leben und pflegebedürftig werden, die vollen Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten.

Das Land NRW soll nach dem Willen der LWL‐Abgeordneten den Anteil an seinem Steueraufkommen, der an die Kommunen geht („Verbundsatz“), um einen Prozentpunkt auf 24 Prozent anheben. Das würde die Kommunen in Westfalen-Lippe um 308 Millionen Euro entlasten (NRW: 652 Millionen Euro). Außerdem solle das Land Kosten ausgleichen, die bei den Kommunen durch das Landesgesetz zur besseren Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auflaufen. Dr. Georg Lunemann: „Hintergrund der höheren Kosten sind steigende Löhne: über 80 Prozent der Kosten in der Behindertenhilfe sind Personalkosten für Betreuung. Außerdem überleben dank des medizinischen Fortschritts mehr Kinder mit wesentlichen Behinderungen unmittelbar nach der Geburt, und Menschen mit Behinderungen werden mittlerweile glücklicherweise im Durchschnitt fast genauso alt wie Nichtbehinderte.“

Pressekontakt: Alexander Bange / 02351 966 6150


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Dr. Georg Lunemann (rechts im Bild) ist seit dem 1. Juli 2022 Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und war jetzt auf Einladung von Landrat Marco Voge zu Gast in der Bürgermeisterkonferenz des Kreises. Foto: Martin Suchalla / Märkischer Kreis

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Dr. Georg Lunemann (rechts im Bild) ist seit dem 1. Juli 2022 Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und war jetzt auf Einladung von Landrat Marco Voge zu Gast in der Bürgermeisterkonferenz des Kreises. Foto: Martin Suchalla / Märkischer Kreis