Meldungsdatum: 13.09.2023

Streng geschützte Natur mitten im Siedlungsgebiet

An der Lippeaue müssen Naturschutz und Naherholung Hand in Hand gehen

Sie ist mit fast 2200 Hektar das größte Naturschutzgebiet des Kreises Recklinghausen und das Zuhause vieler seltener Arten: Die Lippeaue entlang des namensgebenden Flusses, die von Waltrop über Haltern am See, Datteln und Marl bis nach Dorsten reicht. Ihre ökologische Bedeutung und ihr hoher Naherholungswert bergen aber Konfliktpotenzial. Dabei sind Informationen und Verständnis für beide Seiten das A und O, wie Caroline Homm von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen weiß.

„Dynamische Lebensräume wie Auen an fließenden Gewässern sind besonders artenreich. Wir finden dort Pflanzen und Tiere, die auf der roten Liste stehen, also besonders gefährdet und selten sind“, erklärt Homm. So haben sich neben seltenen Fisch- und Vogelarten an der Lippe im Kreisgebiet zum Beispiel nun erstmals Biber niedergelassen, eine Art, die in NRW über 100 Jahre ausgestorben war.

Eingestuft ist die Lippeaue seit 1995 als Naturschutzgebiet und seit über zwanzig Jahren auch als Schutzgebiet von europäischem Rang, ein sogenanntes Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Das bedeutet wiederum, dass in diesem Gebiet besonders strenge Regeln gelten.

„Wir haben bei uns eine besondere Situation, weil das Naturschutzgebiet im Gegensatz zu vielen anderen Schutzgebieten in Teilen mitten im besiedelten Raum liegt. Dadurch wird es natürlich deutlich mehr genutzt.“ Mehr Nutzung bedeutet dabei gleichzeitig, dass es noch wichtiger ist, dass sich Besucher an die dort geltenden Regeln halten – angefangen damit, dass Hunde an der Leine zu führen sind und nur die gekennzeichneten Wege genutzt werden dürfen.

„Wenn Hunde frei laufen, passiert es immer wieder, dass Sie in der Aue lebende Tiere stören. Auch Gelege von brütenden Vögeln sind schon zerstört worden.“ Sie wisse aus eigener Erfahrung, wie schwer es sein kann, einen Hund abzurufen, wenn dieser seinem Jagdtrieb verfällt. Umso wichtiger sei es, dass der Halter oder die Halterin das eigene Tier in diesem Gebiet kontrolliert – und das gelingt am besten durchs Anleinen.
Nicht erlaubt sind in der Lippeaue außerdem das Picknicken, Campen oder Schwimmen in der Lippe. Die Lippe darf außerdem nur mit Kanus, nicht etwa mit Schlauch- oder Paddelbooten und nur in Fließrichtung befahren werden. Für Ein- und Ausstieg dürfen nur die im Landschaftsplan ausgewiesenen Stellen genutzt werden, damit die sensiblen Lebewesen, die an und in der Lippe leben, möglichst wenig Beeinträchtigung erfahren. In besonders geschützten Bereich ist die Befahrungen auch verboten.

Ab Mitte September RVR-Ranger im Einsatz
Um über die Regeln aufzuklären und als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung zu stehen, setzt der Kreis Recklinghausen ab Mitte September Ranger des Regionalverbands Ruhr (RVR), genauer des Eigenbetriebs Ruhr Grün, an der Lippeaue ein. Diese gehen vor Ort gezielt auf Passanten zu und können andersherum natürlich auch bei Fragen zum Schutzgebiet angesprochen werden. Alternativ können Interessierte bei fachlichen Fragen zum Naturschutzgebiet auch die Biologische Station kontaktieren. Die Maßnahme ist mit dem Lippeverband abgestimmt und wird von dem Wasserwirtschaftsverband begrüßt.

„Was mir ganz wichtig ist: Mit den Regeln wollen wir niemanden davon abhalten, in die Natur zu gehen. Im Gegenteil. Gehen Sie ins Naturschutzgebiet, schauen Sie sich um und lernen die Besonderheiten kennen. Denn nur wer etwas kennt und gut informiert ist, kann es auch schützen“, bringt Homm es auf den Punkt.

Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de


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