Meldungsdatum: 18.09.2023

Natürlich Herten – Stadt fördert Dach- und Fassadenbegrünung

Antragsstellung ab sofort möglich

In den vergangenen Jahren ist es zu einer Zunahme von Folgen des Klimawandels wie Hitzeperioden und Starkregenereignissen gekommen. Dach- und Fassadenbegrünungen stellen eine mögliche Lösung dar, um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken. Daher hat die Stadt Herten eine wegweisende Förderrichtlinie zur Dach- und Fassadenbegrünung veröffentlicht, die ab sofort bis zum 31. Dezember 2023, gültig ist.

Ziel des kommunalen Förderprogramms ist es, einen Anreiz zu schaffen, die grüne Umgestaltung im Stadtgebiet voranzutreiben und die Vorteile der Gebäudebegrünung hervorzuheben. Die neue Förderrichtlinie bietet finanzielle Anreize und Beratungsdienste für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die ihre Dächer und Fassaden begrünen möchten. So sollen möglichst viele Akteurinnen und Akteure ermutigt werden, aktiv zum Umweltschutz und zur Lebensqualität in Herten beizutragen. „Die Stadt Herten schafft so ein ergänzendes Angebot für alle Eigentümer*innen und Dächer, die aufgrund der Fördervoraussetzungen nicht am Förderprogramm,10.000 grüne Dächer´ der Emschergenossenschaft teilnehmen können und schließt so die Förderlücke im Stadtgebiet. Dies ist ein wichtiger Baustein für die Erhöhung der Klimaresilienz und die ökologische Entwicklung unserer Stadt“, so Stadtbaurätin Janine Feldmann.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Dach- und Fassadenbegrünung auf Privat- und Gewerbegrundstücken im Stadtgebiet von Herten. Die Förderhöhe für Dachbegrünungen beträgt 50 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche, wobei die maximale Förderung auf 10.000 Euro begrenzt ist. Für Fassadenbegrünungen werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten einer boden- bzw. wandgebundenen Fassadenbegrünung mit oder ohne Rankhilfe gefördert, jedoch ebenso maximal 10.000 Euro.

Bei der Ausführung durch eine Fachfirma werden neben den Materialkosten auch Handwerksleistungen gefördert, während bei Eigenleistung nur die Materialkosten förderfähig sind. Dies soll Anreize für fachgerechte Umsetzungen schaffen und dennoch Raum für Eigeninitiative lassen. Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer*innen, aber auch Mieter*innen mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers. Mit der Umsetzung der Maßnahme darf vor der Bewilligung der Fördermittel noch nicht begonnen worden sein. Die Anträge werden nach Eingang bei der Stadt Herten chronologisch bearbeitet.

Alle Informationen zu der Förderrichtlinie und dem Antrag sowie Kontaktdaten finden Interessierte unter https://www.herten.de/wirtschaft/klima-umwelt/foerderprogramm-dach-und-fassadenbegruenung.

Dach- und Fassadenbegrünungen bieten zahlreiche ökologische und auch ökonomische Vorteile:

Kontakt: Stadt Herten, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Calina Herzog, Telefon: 02366 303-357, c.herzog@herten.de


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Dachbegrünung

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Dachbegrünung

Die Begrünung schützt das Dach vor UV-Strahlung und Witterungseinflüssen, was die Lebensdauer des Dachs verlängert und potenzielle Reparatur- und Sanierungskosten reduziert.