Meldungsdatum: 20.09.2023

Bewohnerparken: Rat hebt Gebührensatzung auf

Stadt bereitet neue Regelung vor / Bürgerfreundliche Übergangslösung verlängert

Münster (SMS) Die im Februar beschlossene Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise in Münster wird aufgehoben. Das hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. September, entschieden. Die Stadtverwaltung wird nun eine neue Verordnung erstellen und dem Rat schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorlegen. Die bestehende Übergangslösung gilt, bis die neue Regelung in Kraft tritt.

Für Bürgerinnen und Bürger, deren Bewohnerparkausweis seit dem 13. Juni 2023 abgelaufen ist oder noch abläuft, besteht kein Handlungsbedarf. Ihr Ausweis kann bis zu einer Neuregelung auch über das Ablaufdatum hinaus weiter als Parkberechtigung im Auto ausgelegt werden. Bürgerinnen und Bürger, die zurzeit noch keinen Bewohnerparkausweis besitzen und die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können den Ausweis wie bisher beim Bürgerbüro beantragen und ebenfalls ins Fahrzeug legen, bis eine neue Verordnung gilt.

Die Neuregelung ist aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich. Das Leipziger Gericht hatte am 13. Juni die Satzung der Stadt Freiburg zu Bewohnerparkgebühren für ungültig erklärt. Eine in einigen Punkten ähnliche Satzung hatte der Rat der Stadt Münster im Februar beschlossen.

Klargestellt hat das Gericht in seinem Urteil, dass Kommunen die Gebühren für Bewohnerparkausweise ausschließlich in Form einer Rechtsverordnung regeln dürfen und nicht in Form einer Satzung, wie es in Freiburg und Münster geschehen ist. Damit war die Gebührensatzung in Münster bereits aus diesem Grunde – unabhängig von ihrer inhaltlichen Ausgestaltung – nicht mit geltendem Recht vereinbar. Seit September liegt auch die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts vor. Die Stadtverwaltung wertet diese zurzeit aus und wird anschließend schnellstmöglich eine neue Gebührenordnung erarbeiten.

Pressekontakt: Thomas Reisener