Meldungsdatum: 21.09.2023

Rat beschließt Baumschutzsatzung

Besonderer Schutz für bestimmte Bäume / Ersatzpflanzungen verpflichtend

Münster (SMS) Die Stadt Münster führt zum 1. Oktober 2023 eine Baumschutzsatzung ein. Dies hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20. September beschlossen.

Geschützte Baume dürfen nicht mehr beseitigt, zerstört oder beschädigt werden und ihre typischen Erscheinungsformen nicht wesentlich verändert werden. Auch Eingriffe, die zu Schädigungen, Beeinträchtigungen und Absterben eines geschützten Baumes führen könnten, sind nach der neuen Baumschutzsatzung nicht erlaubt.

Die Baumschutzsatzung gilt nur im Innenbereich der Stadt Münster, also innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie innerhalb des Geltungsbereiches von Bebauungsplänen.

Geschützt werden Bäume mit einem Stammumfang ab 100 cm sowie mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 80 cm und ein weiterer Stamm einen Umfang von mindestens 30 cm aufweist. Geschützt werden außerdem Bäume mit jeweils einem Stammumfang von mindestens 80 cm, wenn sie in einer Gruppe von fünf Bäumen so dicht zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren.

Erlaubt sind fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, wie zum Beispiel schonende Form- und Pflegeschnitte, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa Krankheitszustand oder Gefahrenabwehr, wird eine Ausnahme zur Entfernung eines geschützten Baumes erteilt werden. In der Regel muss für jeden entfernten Baum mindestens ein Ersatzbaum mit einem Stammumfang von 18/20 cm auf dem Grundstück, auf dem der geschützte Baum entfernt wurde, gepflanzt werden. Dieser standortgerechte Ersatzbaum wird aus der umfassenden „Baumliste für Ersatzpflanzungen“ ausgewählt. Ist die Fällung eines Baumes oder ein anderweitiger Eingriff beabsichtigt, so ist vorab ein Antrag bei der Stadt Münster zu stellen.

Sollte es aus besonderen Gründen nicht möglich sein, eine Ersatzpflanzung vorzunehmen, wird eine Ersatzgeldzahlung in Höhe von 1.300 Euro je Baum erhoben. Dieses Geld wird von der Stadt Münster zweckgebunden, bevorzugt für Baumpflanzungen verwendet.

Rechtskräftig wird die Baumschutzsatzung nach der Veröffentlichung im städtischen Amtsblatt zum 1. Oktober 2023.

Detaillierte Informationen zur Baumschutzsatzung sowie ein Antragsformular werden auf den Internetseiten der Stadt Münster bereitgestellt: www.stadt-muenster.de/umwelt/baeume/baumschutz