Meldungsdatum: 25.09.2023

Stadtverwaltung verschickt Abstimmungsbenachrichtigungen zum Bürgerentscheid über Frage nach möglichem Standort einer Flüchtlingsunterkunft in Biemenhorst

Direktabstimmung am 22. Oktober oder vorherige Briefabstimmung möglich // Wahlamt öffnet ab 2. Oktober

In diesen Tagen verschickt die Stadt Bocholt mit der Post Abstimmungsbenachrichtigungen zum Bürgerentscheid am 22. Oktober, bei dem wahlberechtigte Bocholter Bürgerinnen und Bürger über die Frage entscheiden können, ob im Stadtteil Biemenhorst, an der Straße „Auf dem Takenkamp“, eine Unterkunft für Geflüchtete errichtet werden soll oder nicht.

Zusammen mit dem Benachrichtigungsbrief wird ein Abstimmungsheft verschickt, das alle relevanten Informationen zum Bürgerentscheid enthält, mit den Begründungen sowohl der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens als auch der Stadtverordnetenversammlung und der Verwaltung.

Alle wahlberechtigten Bocholter Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre Stimme zum Bürgerentscheid abzugeben. Abgestimmt werden kann per Direktabstimmung vorab per Briefabstimmung.

Direktabstimmung

Am Sonntag, 22. Oktober, werden in 17 Stimmbezirken von 8-18 Uhr die Abstimmlokale öffnen. In welchem Abstimmungsbezirk Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben können, erfahren sie im Benachrichtigungsbrief, der derzeit per Post zugestellt wird.

Abstimmung per Brief

Schon vor dem 22. Oktober können Abstimmberechtigte ihr Votum per Briefabstimmung abgeben. Auf dem Benachrichtigungsbrief befindet sich dazu ein QR-Code, der nach dem Scannen z.B. mit einem Smartphone automatisch auf den Antrag für die Zusendung von Abstimmungsunterlagen führt. Der Online-Antrag ist mit persönlichen Daten der bzw. des Abstimmberechtigten bereits vorausgefüllt. 

Abstimmungsscheine können zudem unter dem Link (https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5554008) beantragt werden. Das Formular ist, anders als beim Scannen des QR-Code, nicht vorausgefüllt.

EIn Online-Antrag für Briefabstimmung kann bis zum 18. Oktober, 12 Uhr, gestellt werden.

Ausgefüllte Briefabstimmungsunterlagen können anschließend dem Wahlamt zugeleitet werden. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme direkt vor Ort im Wahlamt abgeben. Das Wahlamt öffnet ab Montag, 2. Oktober, und befindet sich im Gebäude des Mariengymnasiums, Schleusenwall 1. Bis zum 20. Oktober kann dort vorab abgestimmt werden. Das Wahlamt hat montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 8-12 Uhr und von 14-17 Uhr geöffnet; dienstags und freitags von 8-12 Uhr. Mit zwei Ausnahmen: Am Feiertag, 3. Oktober, bleibt das Wahlamt geschlossen; am letzten Freitag vor der Abstimmung, 20. Oktober, hat es von 8-18 Uhr geöffnet.

Das Bocholter Wahlamt ist unter Tel. 02871 953-2111 und unter E-Mail wahlamt@bocholt.de erreichbar.

Informationsseite im Internet

Alle Informationen rund um den Bürgerentscheid zum möglichen Flüchtlingsstandort „Auf dem Takenkamp“ sind auf der städtischen Webseite unter www.bocholt.de/buergerentscheid zusammengetragen. Das Abstimmungsheft wird dort als Download bereitgestellt, außerdem werden häufig gestellte Fragen beantwortet.

Abstimmungshelferinnen und Helfer

Wer Interesse hat, am 22. Oktober bei der Auszählung mitzuhelfen, kann sich beim Bocholter Wahlamt melden. Freiwillige Helferinnen und Helfer erhalten 50 Euro.

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 953-1289, E-Mail: karsten.tersteegen@bocholt.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Abstimmungsheft über Bürgerentscheid Biemenhorst

Stadt Bocholt
Abstimmungsheft über Bürgerentscheid Biemenhorst

Abstimmungsheft mit relevanten Informationen zum Bürgerentscheid über eine mögliche Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Biemenhorst.


Bürgerentscheid Biemenhorst - Standort Takenkamp

Stadt Bocholt
Bürgerentscheid Biemenhorst - Standort Takenkamp

Am 22. Oktober wird im Zuge eines Bürgerentscheids entschieden, ob im Statdteil Biemenhorst, am Standort "Auf dem Takenkamp", eine Unterkunft für Geflüchtete errichtet werden soll oder nicht.