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Unna, den 27. September 2023

Untersuchungsberechtigungsschein für minderjährige Berufstätige ab Oktober online verfügbar

Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist und eine Arbeit aufnehmen will, muss sich in Deutschland zunächst von einem Arzt untersuchen lassen. Dafür benötigen Jugendliche den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein, der im Bürgerservice beantragt werden kann und die Kostenübernahme für diese ärztliche Untersuchung regelt.

Ab Oktober wird dieser Vorgang vereinfacht: Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist dann auch online möglich. Nach der Registrierung mit dem Personalausweis können die Daten zur Beschäftigung eingegeben werden und anschließend steht der Untersuchungsberechtigungsschein direkt online zur Verfügung.

Ab dem 1. Oktober wird im Serviceportal ein Link direkt zu der Online-Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheines führen. Natürlich besteht parallel auch weiterhin für alle, bei denen eine Online-Beantragung nicht durchführbar ist, die Möglichkeit, den Untersuchungsberechtigungsschein persönlich im Bürgerservice zu beantragen.



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