Meldungsdatum: 26.09.2023
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten in Abständen von fünf Jahren zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Über das Portal haben Bürgerinnen und Bürger dann die Möglichkeit, die Lärmsituation vor Ort zu schildern und Vorschläge zur Lärmminderung abzugeben. Die aktualisierten Lärmkarten, welche für Nicht-Ballungsräume durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) für die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung erarbeitet wurden, können bereits online auf dem Umgebungslärm-Portal www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de eingesehen werden.
Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Lärmkartierung auch während der Öffnungszeiten der Stadt Haltern am See im Verwaltungsgebäude Muttergottesstiege, Rochfordstraße 1, 1. Obergeschoss, öffentlich ausgehängt. Eine bessere Einsichtnahme ist jedoch aufgrund der höheren Auflösung über das Beteiligungsportal gegeben und wird deshalb von der Verwaltung empfohlen. Der Lärm an Schienenwegen des Bundes ist von der Lärmaktionsplanung ausgenommen. Schienenlärm wird im Rahmen der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes behandelt.
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