Meldungsdatum: 29.09.2023

Farbreste in Drusel und Marbachsgraben: Stadt ruft zum Schutz der Gewässer auf

Mehrfach eingreifen musste die städtische Umweltschutzabteilung in jüngster Zeit wegen Verunreinigungen in Kasseler Gewässern . Aus diesem Anlass weist die Stadt darauf hin, wie schädliche Stoffe richtig zu entsorgen sind.

Farbreste gelangten unter anderem in die Drusel im Stadtteil Bad Wilhelmshöhe und in den Marbachsgraben an der Marbachshöhe. Ursache war in beiden Fällen die unsachgemäße Entsorgung von Abwässern. Angefallen bei Renovierungsarbeiten, gelangten die Schadstoffe über einen Regenwasserkanal in die Wasserläufe.

Schon die beim Auswaschen der Pinsel anfallenden Abwasser könnten zu einer gravierenden Schädigung von Flora und Fauna führen, insbesondere in den kleineren Wasserläufen , sagte Dr. Anja Starick, Leiterin des Umwelt- und Gartenamtes. Dies gelte umso mehr für Biozide, die auf Baustellen und im Heimwerkerbereich entstehen, zum Beispiel bei der Dach- oder Fassadenreinigung.

Die aktuellen Gewässerverunreinigungen konnten zusammen mit der Feuerwehr Kassel und dem Eigenbetrieb KASSELWASSER weitestgehend beseitigt und so größerer Schaden für die Umwelt verhindert werden, berichtet Alexander Becht als Leiter der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde beim Umwelt- und Gartenamt. Umweltdezernent Christof Nolda rief alle Bürgerinnen und Bürger auf, im eigenen Wirkungskreis schonend mit den Schutzgütern Wasser und Boden umzugehen. „Tragen Sie Sorge, dass die Umwelt nicht geschädigt wird. Informieren Sie sich, bevor Sie Abwässer in den Kanal leiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde und von KASSELWASSER beraten Sie gerne.“

Die fachgerechte Entsorgung kleiner Mengen fester und flüssiger Sonderabfälle ist problemlos und kostenlos beim Schadstoffmobil der Stadtreiniger möglich. Dazu gehören neben Farben etwa auch Lösemittel. Eingetrocknete Farbreste werden über den Restabfall beseitigt.

Autowäsche 

In diesem Zusammenhang erinnert das Umwelt- und Gartenamt auch daran, dass das Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Flächen verboten ist. Auch auf Privatflächen ist die Autowäsche (ohne Hochdruckreinigungsgerät und ohne Motor- oder Unterbodenwäsche) ausschließlich nur dann erlaubt, wenn jene befestigt und zudem noch an die Schmutz- oder Mischwasserkanalisation angeschlossen sind. Denn nur diese leitet das Abwasser dann zur Kläranlage. Vielerorts - und üblicherweise in Neubaugebieten - sind jedoch getrennte Kanäle für Schmutz- und Regenwasser in Gebrauch. Bei diesen würde das Brauchwasser der Autowäsche ohne weitere Reinigung in ein Gewässer fließen. Es bestünde somit die Gefahr eines direkten Schadstoffeintrages. Das Umwelt- und Gartenamt rät deshalb, grundsätzlich Waschanlagen zur Autoreinigung zu nutzen.

Aufgrund der besonderen Bedeutung und der Sensibilität der aquatischen Ökosysteme kann die Einleitung von schädlichen Stoffen den Straftatbestand der Gewässerverunreinigung erfüllen.

 

Pressekontakt: Stephan Kaiser


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Ölsperre Marbachsgraben

©  Stadt Kassel; Foto: Alexander Becht
Ölsperre Marbachsgraben

Eine Ölsperre verhindert, dass sich die Verschmutzung weiter ausbreiten kann.


Verfärbung Marbachsgraben

©  Stadt Kassel; Foto: Alexander Becht
Verfärbung Marbachsgraben

Verfärbung Marbachsgraben