Meldungsdatum: 04.10.2023
Der Fragebogen ist der wichtigste Teil einer Erhebung für den von der Stadt beauftragten Mietspiegel. In dem Mietspiegel werden künftig Leitmieten festgeschrieben, die als Orientierung für Erhöhungen und Begrenzung von Mieten herangezogen werden können. Die Stadt ist gesetzlich verpflichtet, den Mietspiegel bis zum Jahreswechsel zu erheben. Die 10.000 Haushalte wurden nach dem Zufallsprinzip aus dem Gesamtbestand von rund 70.000 Mieter-Haushalten in Kassel festgelegt. Per Gesetz sind alle, die ein Anschreiben erhalten, zur Auskunft verpflichtet.
Der Mieter-Fragebogen hat einen Umfang von vier Seiten. Wichtige Hinweise für die Beantwortung liefert in der Regel der jeweilige Mietvertrag. Die Stadt hat zudem im Stadtportal www.kassel.de/mietspiegel eine Sammlung der am häufigsten gestellten Fragen („FAQ“) eingerichtet, dort sind auch Kontaktdaten zu finden. Fragen können auch an Wohnungsbaugesellschaften, den Mieterbund, Haus und Grund und den von der Stadt beauftragten Dienstleister FUB IGES gerichtet werden. Die Hamburger Gesellschaft FUB IGES hat bundesweit bereits dutzende Mietspiegel erstellt.
Nach Ende des Erhebungszeitraums wertet der Dienstleister FUB IGES die ausgefüllten Fragebogen aus und berechnet die ortsüblichen Vergleichsmieten. Nach Abstimmung im Arbeitskreis Mietspiegel ist noch in diesem Jahr die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vorgesehen.
Pressekontakt: Michael Schwab
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