Meldungsdatum: 06.10.2023

Mönchengladbach zufrieden mit Leitentscheidung zum Braunkohle-Aus

Die Stadt Mönchengladbach begrüßt die neue nordrhein-westfälische „Leitentscheidung Braunkohle“. Mit dieser hat die Landesregierung wichtige Eckpfeiler für den vorgezogenen Ausstieg aus der Braunkohle ab 2030 gesetzt. Die weitere Verkleinerung und frühere Beendigung des Tagebaus Garzweiler II ist nicht nur aus Klimaschutzgründen wichtig. Sie verringert auch die Umweltfolgen der Braunkohlengewinnung für die Tagebauanlieger. In die Entwicklung der Leitentscheidung hatte sich Mönchengladbach als direkt betroffene Anrainerkommune intensiv eingebracht – und sieht nun ihre wesentlichen Forderungen berücksichtigt. Dazu zählen ein sicherer Abstand des Tagebaus zum Stadtteil Wanlo, die nachhaltige Entwicklung der Tagebaufolgelandschaft und eine angemessene Berücksichtigung wichtiger wasserwirtschaftlicher und ökologischer Aspekte.

„Als größter urbaner Raum im Rheinischen Revier und direkt betroffene Anrainerkommune nutzt Mönchengladbach seine starke Stimme, wenn es darum geht, das Ende der Braunkohle und die Zeit danach im Sinne unserer Stadt und der Region mitzugestalten. Die neue Leitentscheidung zeigt, dass die jahrelange gemeinsame politische Arbeit mit unseren Partnerkommunen wirkt“, unterstreicht Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin. Er ist zugleich Verbandsvorsteher des Zweckverbands LANDFOLGE Garzweiler.

Die Leiterin des Fachbereichs Umwelt, Barbara Weinthal, ergänzt: „Seit Jahrzehnten ist Mönchengladbach eine sehr kritische Begleiterin des folgenreichen Braunkohlenabbaus von Garzweiler I und II. Der vorgezogene Ausstieg ist für uns deshalb eine gute Nachricht – wenn er strukturiert, geordnet und vorausschauend umgesetzt wird. Wir sind sehr froh, unsere Forderungen in der neuen Leitentscheidung der Landesregierung wiederzufinden. Die Leitentscheidung macht zum Beispiel wichtige Vorgaben, um die Tagebaufolgelandschaft hochwertig zu rekultivieren und den Einfluss des Tagebaus auf die wasserwirtschaftlichen Verhältnisse für die Menschen, aber auch für die Natur, zu verringern. Damit wird gleichzeitig eine Basis für einen nachhaltigen Strukturwandel geschaffen.“

 

Was für Mönchengladbach und die Region wichtig ist

An den Stadtteil Wanlo darf der Tagebau nach der neuen Leitentscheidung nicht näher als 400 Meter heranrücken. Damit sind der Ortsteil und seine Menschen besser vor den Auswirkungen des Tagebaus geschützt. Zugleich bleiben Flächen für die Landwirtschaft erhalten. Aber auch für Entwicklungen entlang des künftigen Seeufers als touristischer Wirtschaftsfaktor, für die Vernetzung von Biotopen und für naturnahe Erholung bieten sich Chancen.

Mit dem vorzeitigen Braunkohle-Aus verändert sich auch die finale Form des verbleibenden Lochs. Mönchengladbach bekommt deutlich mehr Seeanteil und damit mehr Ufer als ursprünglich geplant. Der zukünftige Uferbereich könnte, rund 40 Jahre vor der fertigen Seebefüllung, 2037 im Rahmen der geplanten Internationalen Gartenausstellung erschlossen werden.

Von entscheidender Bedeutung aus Mönchengladbacher Sicht sind die wasserwirtschaftlichen Aspekte. Hierfür muss genügend Rheinwasser über eine bis 2030 zu errichtende Transportleitung bereitgestellt werden. Das ist notwendig, um das Grundwasser wieder auf ein vorbergbauliches Niveau ansteigen zu lassen und dadurch Gewässer und Feuchtgebiete speisen zu können. Auch die Befüllung des Tagebaulochs mit Rheinwasser wird über die Transportleitung sichergestellt. Das Ziel, den Restsee schnellstmöglich, also in rund 40 Jahren, zu befüllen, wurde in der neuen Leitentscheidung bestätigt. Ebenso wie ein Seeablauf mit oberirdischer Anbindung an die Niers, der frühzeitig räumlich sichergestellt werden muss. Um einer Versauerung des Grundwassers und des Sees entgegenzuwirken, soll das Restloch von Garzweiler I bis 2030 vollständig verfüllt und den Erdmassen genügend Kalk beigemengt werden.

Eine der großen Aufgaben des Strukturwandels wird es zudem sein, die Tagebaufolgelandschaften nachhaltig zu entwickeln. In der Leitentscheidung wird das als gemeinsame Aufgabe mit den Anrainerkommunen und der Region festgehalten. Zu den Zielen zählen ein flächenschonender Ausbau von erneuerbaren Energien entlang von Verkehrsinfrastrukturen. Da inzwischen klar ist, dass das Teilstück der A 61 zwischen Mönchengladbach-Wanlo und Titz-Jackerath nicht neu gebaut werden wird, kommt die gesamte Verkehrsplanung für den Raum Garzweiler I und II noch einmal auf den Prüfstand. So sollen zum Beispiel das bestehende Autobahnnetz für den Dauerbetrieb ertüchtigt, der Immissionsschutz verbessert und nachhaltige Mobilitätsaspekte durch Rad- und Schienenverkehrsangebote forciert werden.

 

Wie es jetzt weitergeht

Die Umsetzung der Leitentscheidung 2023 soll im Wesentlichen über eine Änderung des  sogenannten Braunkohlenplans Garzweiler II erfolgen. Im Braunkohlenplan werden die Rahmenbedingungen für den Abbau von Braunkohle in der Region festgelegt. Darüber hinaus müssen die Vorgaben der Leitentscheidung in vielen nachgelagerten Prozessen und Verfahren umgesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Trassenfindung für die Anbindung der Niers oder eine Masterplanung zur Gestaltung des Restsees. Wie bei der Leitentscheidung selbst, bringt sich Mönchengladbach  auf verschiedenen Ebenen über politische Beratung, Fachexpertise und Stellungnahmen auch in die weiteren Verfahrensschritte ein und vertritt so die Anliegen der Menschen vor Ort.