Meldungsdatum: 11.10.2023
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) sind Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf den Weg gebracht worden. Frauke Lindberg vom Beratungs- und Infocenter Pflege (BIP) des Kreises Recklinghausen erklärt, was sich nun ändert.
„Es gibt erste Anpassungen, die bereits gelten, und andere, die ab 2024 greifen“, sagt Frauke Lindberg. So wird seit dem 1. Juli der Beitragssatz nach der Kinderzahl differenziert (siehe Info-Box). „Damit wird der wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung berücksichtigt, der in dieser Zeit typischerweise anfällt.“
Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfalle der Abschlag wieder, danach sei eine weitere Differenzierung zwischen Mitgliedern mit unterschiedlicher Kinderzahl nicht mehr vorgesehen. „Wenn nicht mehr mindestens zwei Kinder jünger als 25 Jahren sind, gilt der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent.“
Weitere Änderungen ab Januar 2024
Weitere Anpassungen sollen zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. So steigen das Pflegegeld und die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen um fünf Prozent. „Das sind die häuslichen Pflegehilfen durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, also Pflegesachleistungen“, weiß Lindberg. Außerdem können Angehörige dann für bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr pro pflegebedürftiger Person Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen. Bislang ging das nur einmalig, nun sind jedes Jahr bis zu zehn Arbeitstage bei akuter Notlage für die Pflege möglich.
Der Anteil an den pflegerischen Aufwendungen, den die Pflegeversicherung leistet, erhöht sich ebenfalls im kommenden Jahr. Das bedeutet, dass sich der vom Pflegebedürftigen zu zahlende Eigenanteil bei Unterbringung in einer vollstationären Pflegeinrichtung verringere, so Lindberg. Diese Zuschläge beziehen sich aber allein auf den Eigenanteil des Kostenanteils für die Pflege, nicht die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten, stellt sie klar.
Wer Fragen zum PUEG oder zu anderen Angelegenheiten rund um das Thema Pflege hat und eine unabhängige Beratung sucht, ist bei den BIPs im Kreis Recklinghausen richtig. Insgesamt gibt es elf BIPs – eines in jeder Stadtverwaltung der zehn kreisangehörigen Kommunen und eines beim Kreis Recklinghausen. Mehr Infos gibt’s im Internet unter www.kreis-re.de/bip.
Infobox:
Beim Beitragssatz gilt seit dem 1. Juli Folgendes:
Kontakt: Öffentlichkeitsarbeit, Lena Heimers, Telefon: 02361/53-4712, E-Mail: l.heimers@kreis-re.de
Herausgeber: Kreis Recklinghausen
Öffentlichkeitsarbeit
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