Meldungsdatum: 12.10.2023

Gehörlose: Ennepe-Ruhr-Kreis sichert Beratung

(pen) Sich umfassend informieren und dann eine eigene Entscheidung treffen – was für die meisten Menschen selbstverständlich ist, stellt Gehörlose in vielen Lebenslagen vor Herausforderungen. Um sie dabei zu unterstützen, übernimmt der Ennepe-Ruhr-Kreis für weitere drei Jahre die Betriebskosten der Beratungsstelle für Hörgeschädigte und Gehörlose in Witten.

 

Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch, Probleme der Kinder in der Schule, Ärger mit dem Vermieter oder Post vom Amt, die schwer zu verstehen ist: Es sind solche Alltagssituationen, die für gehörlose Menschen ohne Hilfe kaum zu meistern sind. Entsprechend groß ist die Bandbreite der Themen, mit denen sich Betroffene an die Beratungsstelle wenden, die vom Paritätischen Förderverein für soziale Arbeit betrieben wird.

 

„Manchmal geht es nur um eine Terminvereinbarung mit einem Handwerker, die per Gebärdensprache nun mal nicht möglich ist“, weiß Jan-Philipp Krawinkel, Kreisgruppengeschäftsführer des Paritätischen im Ennepe-Ruhr-Kreis. „Oft muss die Sozialpädagogin in der Beratungsstelle Hintergrundwissen vermitteln, damit Zusammenhänge verständlich werden. Und dann kommt Gesprächsbedarf in persönlichen Krisen hinzu, wie sie auch jeden Menschen ohne Beeinträchtigung treffen können.“

 

So haben sich 2022 insgesamt 186 gehörlose und schwerhörige Menschen aus dem Kreisgebiet an die Beratungsstelle gewandt. Die Sozialpädagogin beriet sie in 1.191 Fällen persönlich, zusätzlich gab es 297 Videochats. Außerdem gab es 4.922 Kurzmitteilungen, 2.063 Anliegen wurden per E-Mail bearbeitet. Im Jahr 2022 war die Beratung zum Teil noch durch die Pandemie behindert; im Jahr 2023 blickt die Beratungsstelle wieder auf ein normales Jahr.

 

„Indem sie die Teilhabechancen und das Potenzial für Selbsthilfe der Gehörlosen erheblich verbessert, leistet die Beratungsstelle wichtige Arbeit“, ist Landrat Olaf Schade überzeugt. Zudem unterstützt die Einrichtung Ämter wie beispielsweise das Jobcenter EN im Umgang mit Gehörlosen, nimmt für sie Kontakt auf, erklärt Verhaltensweisen und bietet auch Schulungen zum Krankheitsbild Gehörlosigkeit an.

 

Der Ennepe-Ruhr-Kreis unterstützt die Gehörlosenberatung bereits seit 2008. Seit 2015 trägt er auch die Kosten, die durch den Wegfall der Anschubfinanzierung durch die Aktion Mensch kompensiert werden mussten. Damit die Beratungsstelle Betroffenen auch künftig helfen kann, hat der Kreistag einer neuen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung für die nächsten drei Jahre zugestimmt. Diese sieht eine Förderung in Höhe von 62.000 Euro für 2024, 63.000 Euro für 2025 und 64.000 Euro für 2026 vor.

 

Stichwort Kontaktdaten der Gehörlosenberatung

 

Die Beratungsstelle für hörgeschädigte und gehörlose Menschen befindet sich in der Dortmunder Straße 13 in Witten. Wer einen Termin vereinbaren möchte, wendet sich an Sozialpädagogin Monika Terbeck: E-Mail monika.terbeck@paritaet-nrw.org, Telefon 02302/2794773, Handy (auch SMS) 0151/52277263, Fax 02302/2794776.


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Vereinbarung_Gehörlosenberatung

Sicherheit für die nächsten drei Jahre gibt der Gehörlosenberatung die Vereinbarung, die Landrat Olaf Schade für den Kreis und Rainer Bücher, Vorstandsvorsitzender, für den Paritätischen im Ennepe-Ruhr-Kreis unterzeichnet haben. Im Hintergrund Astrid Hinterthür, Fachbereichsleiterin Soziales und Gesundheit, der Kreisverwaltung und Jan-Philipp Krawinkel, Kreisgruppengeschäftsführer des Paritätischen im Ennepe-Ruhr-Kreis./Foto: UvK/Ennepe-Ruhr-Kreis