Meldungsdatum: 16.10.2023

Förderung beantragen: Trotz Behinderung im selbstgenutzten Eigenheim bleiben

Aufgrund einer Behinderung sein Eigenheim oder seine Eigentumswohnung nicht mehr nutzen können und gar umziehen zu müssen, stellt für die Betroffenen ein großes Problem dar. Um diese Härten zu vermeiden, hat das Land Hessen bereits 2021 die Konditionen des Förderprogramms für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum erheblich verbessert und nun die Bestimmungen nochmals angepasst.

Die Stadt Kassel begrüßt die verbesserte Förderung des Landes Hessen und berät Interessierte bei der Antragstellung, so Stadtbaurat Christof Nolda: „Insbesondere für Seniorinnen und Senioren ist die Herstellung eines barrierefreien Umfeldes häufig Voraussetzung, um in ihrer eigenen Wohnung bleiben zu können. Die Förderung durch das Land ist eine wichtige Unterstützung, um die vorhandenen Wohnungen an veränderte Bedarfe anzupassen.“

Bäder, Küchen, Treppen
Gefördert wird beispielsweise der Umbau von Bädern oder Küchen mit bis zu 5.500 Euro, der Einbau von geeigneten Aufzügen mit maximal 6.500 Euro. Andere Maßnahmen, wie die Beseitigung von Stufen und Schwellen oder die Errichtung von Rampen werden als Einzelmaßnahmen mit bis zu 3.000 Euro gefördert.
Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderungsfähig sind Gesamtkosten bis zu einem Betrag von 30.000 Euro je Wohneinheit, Maßnahmenkosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Mit der Baumaßnahme darf erst nach Bewilligung der Fördermittel begonnen werden.

Neue Förderrichtlinien seit September 2023
Die in den Förderrichtlinien 2021 geänderten Anrechnungsmodalitäten wurden erneut evaluiert und zum 18. September 2023 korrigiert. Die Anpassung der Anrechnungsmodalitäten bewertet Stadtbaurat Nolda positiv. „Die Korrektur war erforderlich, um unter anderem sozial dringliche Fälle besser abbilden zu können. Das wird zukünftig zu einer verbesserten Förderung beitragen.“

Informationen direkt bei der Stadt Kassel
Interessierte für Umbaumaßnahmen im Stadtgebiet Kassel können sich beim Amt für Bauverwaltung, Wohnen und Vergabemanagement der Stadt Kassel (Abteilung Wohnraumversorgung und Wohnungsbauförderung) telefonisch unter 0561-787-5259 oder unter www.kassel.de Stichwort „Wohnungsbauförderung“ informieren.

Pressekontakt: Simone Scharnke