Meldungsdatum: 30.10.2023

Laubbeseitigung und Heckenschnitt zur gefahrlosen Nutzung öffentlicher Gehwege

Die Tage werden kürzer, die ersten bunt verfärbten Blätter fallen von den Bäumen. So mancher kann sich vermutlich daran erinnern, wie schön es als Kind war, mit den Schuhen durch das trockene Laub zu „rascheln“. Allerdings kann das herabgefallende Laub bei einsetzendem Regen und Frost zur gefährlichen   Rutschpartie werden. Vor allem ältere und behinderte Menschen sind dann einer besonderen Sturzgefahr ausgesetzt. Aber auch, wer beispielsweise mit Kinderwagen oder Rollator unterwegs ist, kann schnell in Schwierigkeiten geraten.

Das Ordnungsamt der Stadt Iserlohn bittet daher alle Anwohnerinnen und Anwohner  öffentlicher Gehwege darum, die geltende Straßenreinigungssatzung zu beachten und die Gehwege regelmäßig vom Herbstlaub zu befreien. Für die Entsorgung gibt es verschiedene Möglichkeiten: die Grünabfallcontainer bzw. die Laubsammelkörbe, die an vielen Stellen im Stadtgebiet aufgestellt sind, die Abholung am Grundstück (letztmalig 15. bis 17. November) oder die beiden Iserlohner Bringhöfe (Corunnastraße 50 / Untergrüner Straße 18).

Auch Hecken und Sträucher sind bis mindestens zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, damit den Fußgängerinnen und Fußgängern die erforderliche Gehwegbreite zur Verfügung steht. Das Landschaftsschutzgesetz NRW erlaubt, im Zeitraum vom 1. Oktober bis einschließlich 28. Februar nötige Verjüngungsschnitte an Hecken und Gehölzen bzw. auch Rodungen vorzunehmen.

Wer Laubbeseitigung und Heckenschnitt nachkommt, trägt erheblich dazu bei, dass Fußgängerinnen und Fußgänger auch in der dunklen Jahreszeit sicher an ihr Ziel gelangen. In diesem Jahr wurde die Stadtverwaltung durch den Beirat für Menschen mit Behinderungen angesprochen, besonders auf den Rückschnitt der Hecken und Büsche zu achten. Das Ordnungsamt wird stichprobenartige Kontrollen vornehmen.


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