Nr. Kreis Steinfurt, 24. Oktober 2023

KOMM-AN NRW: Mittel für Integrationsmaßnahmen in 2024 schon jetzt beantragen

Kommunales Integrationszentrum weist auf Frist bis zum 8. Dezember hin

Kreis Steinfurt. Wer bereits im Januar 2024 Maßnahmen oder Projekte in der Flüchtlingshilfe im Kreis Steinfurt durchführen möchte, kann ab sofort Mittel aus dem Landesprogramm „KOMM-AN NRW“ beantragen. Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Steinfurt (KI) hat vom Kompetenzzentrum für Integration mit Sitz bei der Bezirksregierung in Arnsberg das Signal für finanzielle Förderungen erhalten und vorbehaltlich der Mittelbewilligung das Antragsverfahren eröffnet. Die Anträge können bis Freitag, 8. Dezember, beim Kommunalen Integrationszentrum eingereicht werden.

 

Wie in den Vorjahren will das KI den Akteuren in der Flüchtlingshilfe mit dem vorbehaltlichen Antragsverfahren eine ganzjährige Förderung ermöglichen, wenn ihre Maßnahmen von Januar bis Dezember dauern. Die Bewilligung der für 2024 angekündigten Fördergelder in Höhe von insgesamt rund 193.300 Euro wird für Januar erwartet. „Das kann für die Antragstellung einiger Maßnahmen schon zu spät sein“, sagt KI-Leiterin Lilli Schmidt und erklärt den Grund für das eröffnete Antragsverfahren zum jetzigen Zeitpunkt: „Wir dürfen den Trägern der Maßnahmen nicht rückwirkend Gelder zahlen. Maßnahmen, die im Januar beginnen, hätten bei einem späteren Antragsverfahren keine Chance mehr, in dem Monat gefördert zu werden.“

 

Kreisangehörige Kommunen und Drittempfänger wie Träger der freien Wohlfahrtspflege, Sozialverbände, Kirchengemeinden etc. können Anträge stellen. Aussicht auf Förderung haben Renovierungen, Ausstattung und Betrieb von Treffpunkten für Neuzugewanderte, Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung von Neuzugewanderten, zur Informations- und Wissensvermittlung sowie zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen. Die Antragsformulare können im Internet heruntergeladen werden unter www.kreis-steinfurt.de Stichwort „Projekte des KI“.